Antwort
Hi, Rückwirkend wird also doch bezahlt... " Die 4-Jahresfrist ist die sogenannte Festsetzungsverjährung, der Zeitraum also, in dem Kindergeld ausgehend vom Beginn des Anspruchs längstens festgesetzt werden darf. Zeiten vor dem 01.01.2002 sind damit verjährt. Sie können also - Anspruch vorausgesetzt - bis 01.01.2002 rückwirkend Kindergeld beantragen."
PS: Danke für eure teilnahme, aber wirklich bitte nur Posten wenn ihr es auch 100% wißt.