Deine Frage-Antwort-Community
Frage stellen
    • Meinung des Tages: Trump-Putin-Gipfel in Alaska - Welche Erwartungen habt Ihr an das anstehende Treffen?
    • Darf man den Begriff "enby" benutzen und was bedeutet er?
    • Glaubt ihr an die Wirkung von Edelsteinen?
    • Wie lange hält/hielt eure längste Freundschaft?
    • Wie kann ich die Open Beta von Battlefield 6 spielen auf der PS 5? Welche Vorraussetzungen brauche ich?
    • Wie findet Ihr das Tattoo des US-Verteidigungsministers?
    • Alle Beiträge
    • Feierabendfrage 🛋🌙
    • Meinung des Tages
    • Themenspecial: Ausbildungsstart im Handwerk 🛠️
    • Blickwechsel: Deine Fragen an einen Schiedsrichter im Amateurfußball
    • Ask Me Anything:
      Alle Blickwechsel
    • Ask Me Anything:
      Alle Themenspecials
    • gutefrage Tipps
    • gutefrage Highlights
    • Computer
    • Internet & Social Media
    • Kreativität, Freizeit & Hobby
    • Lokales, Reiseziele & Urlaub
    • Medien, Unterhaltung & Musik
    • Mode & Beauty
    • Software & Apps
    • Spiele & Gaming
    • Sport & Fitness
    • Alle Themenwelten
In wenigen Minuten
Antworten auf Deine Fragen.
Frage stellen
Du hast noch kein gutefrage Profil? Jetzt kostenlos erstellen
Profil Beiträge Antworten Antworten

Oli85

20.09.2009
Übersicht
0
Hilf. Antw.
1
Antwort
14
Beiträge
0
Danke
0
Komplim.
0
Freunde
Erfolge

Recherchef

Zehnte Frage gestellt.

VIP

Deine Beiträge wurden 1.000-mal gelesen.

Geistesblitzer

Erste Antwort gegeben.
Oli85
20.09.2009, 13:11
Kindergeld/Studium/Meisterschule

Hallo zusammen, habe im August 08 mit dem Meister der Elektrotechnick (vollzeit keine nebeneinkünfte) angefangen u. am Freitag erfolgreich bestanden.

Nun wurde mir gesagt es stand mir in der ganzen Zeit Kindergeld zu.?. Während des Meisters gab es keine weiteren einkünfte ausser dem Bafög.

Wenn das zutrift, wo finde ich den Kindergeld Antrag auf Rückwirkende Zahlungen ?

Danke euch schon mal im vorraus,

gruß oli

...zum Beitrag
Antwort
von Oli85
20.09.2009, 13:22

Hi, Rückwirkend wird also doch bezahlt... " Die 4-Jahresfrist ist die sogenannte Festsetzungsverjährung, der Zeitraum also, in dem Kindergeld ausgehend vom Beginn des Anspruchs längstens festgesetzt werden darf. Zeiten vor dem 01.01.2002 sind damit verjährt. Sie können also - Anspruch vorausgesetzt - bis 01.01.2002 rückwirkend Kindergeld beantragen."

PS: Danke für eure teilnahme, aber wirklich bitte nur Posten wenn ihr es auch 100% wißt.

...zur Antwort
gutefrage
  • Beitrag erstellen
  • Stöbern
  • Alle Themen
  • Hilfe / FAQ
  • Richtlinien
  • gutefrage Highlights
Partner
  • Businesspartner
  • Partner werden
Unternehmen
  • Über uns
  • Jobs
  • Kontakt
  • Presse
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Utiq verwalten
Weil es immer jemand weiß.
gutefrage ist so vielseitig wie keine andere Frage-Antwort-Plattform. Bei uns findest Du schnell neue Perspektiven - egal zu welchem Thema.
Gmacht in Minga. Mit
❤
Facebook Pixel