Achja, noch was :-) Wenn auf der Kopie des Reisepasses vermerkt steht, dass die Einreise nach Polen nicht verweigert werden darf, bezieht es sich auf den Fall, wenn man diesen gültigen Reisepass dabei hat... nicht die Kopie davon :-)

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Dein Freund sollte sich nach dem Diebstahl zur polnischen Botschaft/Konsulat wenden, damit man ihm dort einen "PASZPORTU TYMCZASOWY UMOŻLIWIAJĄCY POWRÓT DO POLSKI" ausstellt. Dieser wird bei Ausnahmefällen wie beispielweise Diebstahl ausgestellt, natürlich nach der Prüfung der Identität. Das dauert bis zu 2 Wochen. Er befähigt lediglich zur Einreise nach Polen (und Ausreise aus Deutschland.. gähn) und ist nur für einen kurzen Zeitraum gültig. Ohne ein solches Dokument kann die Einreise/Ausreise verweigert werden. Die 15 Euro??? Da kann ich nur schmunzeln. Die Bundespolizei verdient wohl nicht sehr viel...

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Der Text bedeutet folgendes:

"Nein, aber nein, es ist ok, mir hat es sich auch ganz gut mit dir liebe gemacht, schade dass ich am dienstag wegfahre, aber ich werde weiterhin mit dir den kontakt bewahren wollen."

 

Liebe Grüße ;-)

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Zu unterscheiden ist folgendes: Spricht der Lehrer mit der Schülerin polnisch

(1) als Teil des Unterrichts (2) privat, neben dem Unterricht

Wenn es nämlich privat ist, ist es durchaus normal. Und dein Einwand ist nicht als Beeinträchtigung deines Unterrichts sondern als Eifersucht zu bewerten...

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Um welchen zeitraum geht es Dir?

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Das Verb heißt ja regarder qc und nicht regarder de qc.

Z.b. Porter qc Wasser tragen - Porter l'eau oder Porter de l'eau

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