ich verfüge über so große Brustwarzen, das so manche Frau darauf neidisch werden könnte. Sie werden bei der geringsten Erregung oder Berührung steinhart und wenn die Frauen sich daran zu schaffen machen, wird meine Erregung nur noch stärker.
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Es handelt sich im vorgenannten Fall nicht um Nötigung sondern höchstens um eine üble Nachrede. Bei beiden Delikten ist es ein Antragsdelikt und wird nur auf Antrag verfolgt; d.h.: Es muss Strafanzeige bei der Polizei oder der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet werden unter gleichzeitiger Stellung eines Strafantrages. Ein Rechtsanwalt kann hier mit Sicherheit die richtige Rechtsauskunft erteilen.
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Passau