Wer trägt die Kosten einer neuen Wasserleitung bis Grundstücksgrenze?
Mein Grundstück verfügt noch nicht über eine Wasserversorgung. Die Zufahrt führt von einer Hauptstraße über einen öffentlichen Weg der Gemeinde zum Grundstück (ca. 100m). Wer trägt die Kosten für diese 100m, ich oder das Wasserversorgungsamt?

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