Hallo, wie ist denn die Sache ausgegangen?

Ich habe zwar ein anderes Probleme, aber Artverwandt. Bin EU Bürger (ohne deutsche Staatsbügerschaft), bin in Deutschland geboren, lebe und arbeite hier ständig. Eine Aufenthaltserlaubnis muss ich auch öfter vorweisen. Solange die EWG Aufenthaltserlaubnis ihre Gültigkeit hatte, war das kein Problem. Mit dem neuen Freizügigkeitsgesetzt wird mir aber die Austellung einer Aufenthaltserlaubnis verweigert - mit dem Argument die sei nicht nötig. Eine Freeizügigkeitsbescheinigung bekommt man zudem nur wenn man in Deutschland einreist, nicht wenn man hier gemeldet ist. Allerdings kann ich es mir nicht leisten bei jedem Mist bei dem von mir eine Aufenthaltserlaubnis verlangt wird und man den Gesetzestext (selbst wenn man ihn direkt vorliest) nicht versteht oder kennt einen Anwalt einzuschalten.

Wie ist die Sache ausgegangen?

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