Wenn es die gleiche Krankheit ist, wie die zwei Tage davor, dann ja, da sich die UNterbrechnung nicht auswirkt weil es aufs ganze Jahr gerechnet wird
Wenn es die gleiche Krankheit ist, wie die zwei Tage davor, dann ja, da sich die UNterbrechnung nicht auswirkt weil es aufs ganze Jahr gerechnet wird