Geklaut hat er nichts.

weitere Details stehen etwas weiter unten...

Vielen, vielen Dank schon mal für die Antworten. :)

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Also das mit dem Laminat steht in §6 des Mietvertrages unter:

"Pflichten des Vermieters vor Einzug. Der Vermieter verpflichtet sich, bis zum Beginn des Mietverhältnisses folgende Arbeiten auf seine Kosten in den Mieträumen vornehmen zu lassen:"

Ich hab ehrlich gesagt nicht vor mit "Kanonen auf Spatzen" zu schießen. Es geht mir eher darum, dass wenn er wegen der Nachzahlung vor Gericht gehen will ich etwas gegen ihn in der Hand hab.

Ansonsten.. Tuts nichts zur Sache dass Das gesamte Haus über ein und den selben Zähler gelaufen ist?

P.S. in der Aufvorderung sind Strom- Wasser und Heizkosten zwischen 2 Ablesungen aufgeführt die beide innerhalb meiner Wohnhaftszeit in Besagter Wohnung geschehen sind.

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Nur zur Info:

Im Nachhinein bin ich mit meinen Lehrern die Bestimmungen zum Erwerb der Fach- Hochschulreife durchgegangen und siehe da, ich habe BESTANDEN!

Also ja. man kann's ausgleichen.

DANKESCHÖN!

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Nochmal zue erläuterung. das lied ist jeweils zur hälfte aus 2 verschiedenen liedern der gleichen band zusammen gewürfelt. ich bekomme nichts dafür. das war einfach just for fun. ich hab die melodie auch selbst auf der gitarre gespielt.. natürlich. wenn das alles so stimmt lass ichs mal lieber ;)

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