Hatte mal meine Fahrschullehrerin das selbe gefragt und sie meinte, dass man es darf. Sie meinte man kann mit der Fahrerlaubnis ab 17 bis zu 6 Monate nach dem 18ten Geburtstag als „Führerschein“ benutzen, weiß aber nicht wie es in den verschieden Bundesländern ist. Würde an deiner Stelle einfach nochmal bei der Fahrschule anrufen und nach fragen.

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