Es kam auch schon eine Antwort auf meinen Widerspruch.

 


Sehr geehrte(r) Frau/Herr der Firma,  
wir haben Ihrem Schreiben entnommen, dass Sie Ihre Zahlungspflicht mit dem Grunde verweigern, Verbraucher im Sinne des § 13 BGB zu sein. Sie berufen sich insoweit auf die nach dem Gesetz als Verbraucher zustehenden Rechte, z.B. das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen etc.. Diese Rechte stehen Ihnen bei der Registrierung als Unternehmer auf gewerbekunden-marktplatz.de aus folgenden Gründen nicht zu:
 
Das Angebot auf gewerbekunden-marktplatz.de richtet sich ausdrücklich an Unternehmen und Händler im Sinne des § 14 BGB. Auf diesen Umstand wird u.a. im Rahmen des Anmeldeprocedere wie auch in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen ausdrücklich hingewiesen. Auch die Art und Anzahl der auf der B2B-Handelsplattform angebotenen Waren geben einen deutlichen Hinweis darauf, dass sich die dortigen Angebote gerade nicht an Endverbraucher richten. (AG Chemnitz: Az.: 13 C 1095/10 und 16 C 1107/10).
 
Trotz dieser deutlichen Hinweise haben Sie sich unter dem Firmennamen Vorname Nachname für den kostenpflichtigen Dienst angemeldet und sind damit gegenüber unserer Gesellschaft als Unternehmer bzw. Händler aufgetreten. Wer aber bei einem Rechtsgeschäft wahrheitswidrig als Unternehmer/Händler auftritt, kann sich nicht auf den Schutz des § 13 BGB und die damit einhergehenden Verbraucherschutzrechte berufen (BGH, Urteil vom 22.12.2004, VIII ZR 91/04). Dass Verträge, die über das Internet geschlossen werden, grundsätzlich wirksam sind, hat der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 7.11.2001 Az: VIII ZR 13/01 entschieden. 
 
Unter Berücksichtigung dessen können wir zusammenfassen, das ein wirksamen Vertrag zwischen Ihnen und unserer Gesellschaft zustande gekommen ist und wir einen Anspruch auf Zahlung unter Zugrundelegung der vereinbarten Preise und Zahlungsbedingungen (vgl. § 6, Abs. 1 bis 5 Allgemeinen Nutzungsbedingungen und § 3, Abs. 1, 2 Gebührenverzeichnis) nach den uns vorliegenden Informationen besteht.

 

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