Position 1: Sobald der Schirm vom Hersteller zum Schlagen gedacht ist wird er einer Hieb- und Stoßwaffe gem. Waffengesetz und darf sowieso nicht ohne Weiteres geführt werden. Zusätzlich ist er auch speziell hergestellt, die dauernde Behauptung "es ist nur ein Schirm" ist also grundlegend falsch (§§ 1 Absatz 2 Nr. 2a, 42a Absatz 1 Nr. 2, 53 Absatz 1 Nr. 21a WaffG).
Position 2: Also als Jurist bin ich klar der Meinung, dass dieser Schirm KEINE Waffe ist.
Man darf Gesetze nicht einfach wortwörtlich auslegen, deshalb müssen Juristen ja auch besonders in Rechtsinterpretation ausgebildet werden.
Es kommt auf den so genannten "Willen des Gesetzgebers" an und auch auf die Auslegung durch gerichtliche und höchstgerichtliche Enscheidungen, die man, z.B als Anwalt, kennen sollte. Das ist die Schwierigkeit der Juristerei und sicher nicht ein Gesetz laut vorlesen zu können :D
Historische Gesetztesinterpretationen und wortwörtliche sind nur zulässig, wenn der Wille des Gesetzgebers nicht eindeutig erkennbar ist -
um diesen Willen deutlich zu machen werden Häufig Beispiele angeführt.
Gerade das Beispiel mit dem Stockdegen oder dem Dolch in der Haarbürste zeigt ja schon in welche Richtung der Gesetzgeber wollte, nämlich dass man sofort und von weitem erkennt mit welcher Art von Gegenstand bzw. ob man es mit einer Waffe zu tun hat.
Sei es nun um nicht Waffen an Orte bringen zu können wo sie nicht sein sollen oder damit man nicht Menschen so Nahe herannlässt dass eine Abwehr unmöglich wird. Die Heimtücke steht dabei im Vordergrund.
Bei Regenschirmen gibt es übrigens auch wirklich verbotene Exemplare. Z.B. verwendete der KGB Regenschirme mit Rizin-Injektor an der Spitze. Ein kleiner Picks und das Opfer merkt gar nichts davon. Minuten später -> Exitus. Das ist eine heimtückische Mordwaffe und verboten!!!
Der Schirm hingegen ist einfach nur besonders stabil, genauso wie die Kubotan-Stifte die es zu kaufen gibt. Oder die SV-Taschenlampen von Surefire. Sollen diese Sachen jetzt auf einmal verboten sein, nur weil sie Zacken haben oder besonders stabil sind? Dürfen Taschenlampen ab jetzt nur noch aus bröslerten Plastik sein, damit sich ja keiner mehr Weh tun kann?
Mich erschüttert dieser voreilige Gehorsam extrem, denn genau diese Geisteshaltung hat viel zu unserer Unfreiheit beigetragen. Ich freue mich, dass es jetzt das Pulverdampf Forum gibt und dass die Zeiten des Verband Forums oder der deutschen Waffenforen für mich nun endlich vorbei sind. Und ich freue mich, dass es hier soviele User (und Admins ;) ) gibt, die noch eine aufrechte und freiheitsliebende Haltung haben.
Solange nicht ein Gericht klar entschieden hat, dass diese Schirme verboten sind (ja manchmal beugen Gerichte Gesetze auch) kann man mir keinen Vorsatz daraus drehen, ich hab mich halt für den besten Schirm entschieden den es am Markt gab. Basta, so einfach ist das. Aber ich bin mir fast hundertprozentig sicher, dass es so eine Entscheidung sowieso nie geben wird. Dazu ist das Gesetz eigentlich zu eindEin Kubotan/Palmstick/Yawarastick ist kein tragbarer Gegenstand, der im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 2 WaffG seinem Wesen nach dazu bestimmt ist, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen , weil er, um die juristischen Argumente mal etwas klarer in Allgemeinsprache zu übersetzen, nur ein erbärmliches längliches Stückchen Holz, Kunststoff oder Metall ist, genau wie ein Kugelschreiber, ein Löffel, eine Taschenlampe, ein Tablettenröhrchen oder ein Ästlein aus dem Wald. Daß es eine gesamte Branche gibt, die solche Teile als mörderisch effektive Kampfwaffen bewirbt, ist dann bedeutungslos.
Da nur Waffen zu den verbotenen Gegenständen nach § 2 Abs. 3 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG, die Alltagsgegenstände vortäuschen, zählen können, müßte der "Verteidigungsschirm" zunächst mal als eine solche identifiziert werden, d.h. bestimmte wesensmäßige Waffeneigenschaften aufweisen. Ich sehe keine.eutig formuliert.