meinst du so etwas? http://de.dawanda.com/shop/AnTaLa/580190-Wickelarmbaender?#shop_products
Wenn es dann so ist hätte ich ja einen Netto-Gewinn (bei Ust-Pflicht) und somit einen geringeren Gewinn den ich bei der Einkommensteuererklärung versteuern muss. Richtig. Oder sehe ich das jetzt komplett falsch?
Grüße
meinst du Verpflegungsmehraufwand? In der Anlage N wo du es eintragen musst, steht: Pauschbetrag für Mehraufwand für Verpflegung ... auf Seite 3 (hoffe das ist 2008 auch noch so - mein Vordruck hier ist von 2007). Reicht doch wenn du es dort einträgst - brauchst ja eh 'ne Bescheinigung für und da sollte alles drau stehen... Grüße
Ja meine ich. Ich habe es befürchtet. Wäre das immer so? Egal was für ein Gewerbe. Im ersten steht zusätzlich noch Büroservice - das habe ich auch nachweislich die letzten Jahre nur gemacht. Das neue Gewerbe wäre dann Handel mit Kommissionswaren.
Grüße