Hallo,
eine Freundin von mir arbeitet als Tierarzthelferin. Sie ist für 28 Stunden eingestellt zu einen Festgehalt. In Ihrem Arbeitsvertrag steht zu den Überstunden, dass sie bezahlt werden soweit sie von Arbeitgeber genehmigt sind.
Als Tierarzthelfen hat man auch Bereitschaftsdienste zu absolvieren, so dass Überstunden die Regel sind. Sie führt einen wöchentlichen Plan, den ihr Arbeitgeber regelmäßig abzeichnet, und somit zur Kenntniss nimmt. Nun ist es so, dass Sie befürchtet, dass sie in nächster Zeit gekündigt werden könnte, da jemand anderes in der Praxis auch angefangen hat. Wie würde das dann mit den Überstunden laufen? Muß ihr Arbeitgeber die Überstunden dann auszahlen, und wenn ja zu welcher Bezahlung? Sie hat ja teilweise Sonntags und auch Nachts gearbeitet, ist das dann für die Zeit mehr Geld ?