wenn keine mietzahlung vereinbart war, kannst du sie raussetzen. dann sind sie nur gäste. ist aber eine zahlung vereinbart, wurde damit ein mietvertrag (auch mündlich) begründet. im zweifel muss das bewiesen werden, und die gäste sind sich darüber sicher auch nicht bewusst. ansonsten gilt die kündigungsfrist für möbliertes wohnen in der vom vermieter selbst auch benutzen wohnung: bis zum 15. eines monats zum nächsten ersten.

...zur Antwort

wenn nichts im vertrag mit dem eigentümer vereinbar ist, muß sie sich nicht melden.

mietzahkung ist eine bringpflicht.

...zur Antwort
Wohnungssituation wird immer unheimlicher was kann ich tun?

Hey, also ich fange mal an, ich wohne jetzt ca. seit einem Jahr in einer Dachgeschosswohnung. Von Anfang an ging die Heizung nicht , es ströhmte Gas an der Seite raus , da die Platte auf den Brenner gefallen ist. Das wurde aber erst ein paar Monate später festgestellt ziemlich spät, als der Schornsteinfeger zufällig Messungen vorgenommen hat. Dann hat sich eine Firma darum kümmern wollen, hat sie auch gemacht, dann ging die Heizung auch aber das Warmwasser war dennoch ein Problem. Es wurde ein Behälter beim Durchlauferhitzer ausgetauscht und der neue montiert.

Dann jedoch wurde vom Vermieter gesagt ne , ich brech das ab das ist ne abzocker Firma.Die wollten dann, aber den Warmwasserregler anbringen durfte ich dann aber nicht mehr reinlassen. Und davor hat die Firma, damit ich überhaupt warmwasser habe ein Pappstück angebracht, damit ich warmwasser habe. Ja gewartet wurde die Heizung dann auch nicht mehr (laut Schornsteinfeger noch nie) ... dann verging einige Zeit und ich hatte nur dank dem Stück Pappe warmwasser. Ich könnte mich da ja an ein Kumpel vom Hausmeister wenden :D

Jetzt jedoch, ist die Platte wieder locker von der Heizung, die Schrauben lösen sich ab, ist zu sehen. Jetzt hat der Vermieter eine andere Firma beauftragt (da ich ein Schreiben aufgesetzt habe das ich sonst die Miete kürze). Die kommen morgen und machen klar schiff. Das war die erste kuriose Sache.

Wenn das mal das einzige wäre, seit ein paar Monaten beobachte ich, das jemand in meine Wohnung geht, es ist immer dann wenn ich und meine Freundin nicht da waren und wir wiederkommen abgeschlossen. NUR wenn wir nicht da waren. Es ist nichts weg. Auch als ich Tesafilm an der Tür befestigt habe, war das danach von der Tür weg, d.h es geht definitiv jemand hier rein. Ich will wissen wer und Anzeigen und das Schloss wechseln. Ich will mir eine Kamera anbringen. Schon traurig das das sein muss.

Was kann ich da noch machen? Vermieter informieren?

Dann kommt jetzt der Knaller, ich habe ein Kellerraum mitgemietet , der angeblich 1 Jahr ausgebaut und gedämmt werden muss laut Hausmeister aussagen. Ich hab mir gedacht okay,. Jetzt hab ich eine Besenkammer, (früher waren die Klos im Treppenhaus) diese kleinen Kammern. Dann seh ich eben Licht brennen im Keller und wunder mich warum es brennt. Bin ich runtergegangen und dann wohnt da jemand :D DA WOHNT jemand in meinem Keller Raum :D, der kann aber kein deutsch hat auch kein Klingelschild. Der Keller wurde bestimmt wegen IHM ausgebaut. Die Frau vom Hausmeister sagt kannst ja deine Sachen in unseren Kellerraum reinstellen. Ich hab keine Infos bekommen gar nichts. Wie dreist ist das bitte?

Was kann ich tun?

Will echt so schnell wie möglich hier raus..

...zum Beitrag

es gibt kameras, die mit bewegungsmelder arbeiten. wenn sich etwas bewegt, bekommst du es sofort aufs handy. ansonsten schloß austauschen und bei auszug zurückbauen.

so einen langen aufsatz wie du will ich nicht schreiben. nur soviel: es reicht nicht für die außerordentliche (fristlose) kündigung, es dei denn, du beweist den "einbrecher". du kannst davon ausgehen, daß der vermieter noch einen schlüssel hat....

...zur Antwort
pauschale Mietzinsreserve

Hallo,

mein Freund hatte mit einem Kumpel zusammen eine Wohnung in der Schweiz, jetzt hatten sie die Wohnung zum April 2011 gekündigt weil jeder seiner Wege gegangen ist. Der Mietvertrag war wie folgt aufgebaut: Mietzins netto: 1.500 ,- Fr. danach wurde eine Riesenklammer bei allen Punkten der Neben- und Betriebskosten gezogen und ein Wert von 150,- Fr. festgelegt. Total monatlich im voraus: 1.650,- Fr. Unter Neben- und Betriebskosten/verteiler steht nur wieder eine Klammer und "pauschal". Auf der Rückseite folgt noch die Mietzinsreserve wo nichts ausgefüllt ist, da steht nur vertikal "pauschal". Den Betrag von 1.650,- Fr. haben sie normal gezahlt, es hiess ja auch die Nebenkosten seien pauschal und mit den 150,- Fr. und dem Mietzins abgedeckt. Sie haben dort ein Jahr gewohnt. Nach der Kündigung der Wohnung kam der Vermieter plötzlich damit, dass sie noch ca. 700,- Fr. Heizkosten nachzahlen sollten weil sie "zuviel verbraucht" hätten bzw. damit nicht ordentlich umgegangen wären. Das haben die beiden aber garnicht bestätigen können, sie sind da eher sehr penibel drin und in einem Raum hatte die Heizung nichtmal funktioniert! Dann hat er aber doch zugegeben, dass sich die Heizkosten erhöht haben und nun sollen sie nachzahlen. Ihnen wurde das aber im gesamten Zeitraum der Mietzeit nicht mitgeteilt, dass sich irgendwas verändert habe. Nun will der Vermieter die Kaution "einbehalten", was natürlich nicht wirklich geht. Unabhängig davon, wer muss jetzt wirklich diese Kosten zahlen? Kann der Vermieter auf irgendwas zurückgreifen was ich zum Mietvertrag beschrieben habe? Die beiden pochen auf ihre pauschalen Angaben beim Mietzins und den Nebenkosten. Jetzt will der Vermieter die beiden sogar betreiben. Aber ohne die 1.500,- Fr. Kaution haben sie das Geld dafür sowieso nicht!

Vielen Dank für die Hilfe, ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. Ist eine sehr verzwickte Lage.

Beste Grüße! J.

...zum Beitrag

pauschal kann nur dann gelten, wenn gleichzeitig die summe genannt wird. das kann ich deiner schilderung nicht entnehmen.

im übrigen kenne ich nur das deutsche recht.das kann in der schweiz erheblich im gesetz sowie in der rechtsprechung von deutschem rechtabweichen.

wenn du also hier nach schweizer recht fragst, erhöht sich die anzahl der scharlatane die dir antworten im quadrat.

...zur Antwort

du musst richtig lesen. manchmal ist heizung mit enthalten, manchmal nicht. aber dann wäre der betrag recht hoch. strom und telefon geht immer separat.

...zur Antwort

die höhe der mietminderung ist fast immer ein strittiges thema und kann letztlich nur durch einen richter bestimmt werden. aber ihr geht ja vernünftig an die sache heran.

für die zeit des nutzungsausfalls für die qm die miete herauszurechnen ist korrekt. einen zusätzlichen anspruch auf minderung nach § 536 BGB sehe ich durch belästigungen während der bauzeit. der BGH hat selbst für bauarbeiten in der nachbarschaft, die der vermieter nicht zu verantworten hatte, eine minderung zugesprochen. aber die höhe dafür müsst ihr bitte selbst einschätzen bzw. googeln. dafür habe ich zu viele beispiele aus meinen beratungen, wo schlechte oder falsche schilderungen erfolgten...

übrigens die durchführung einer mietminderung immer schriftlich ankündigen und zum übernächsten 1. erst durchführen.

bei einem guten mietverhältnis muss man immer damit rechnen, daß es zerrüttet wird, wenn man auf seinem recht besteht. bedenkt dies bitte und sucht das gespräch.

...zur Antwort

besuche bis zu 6 wochen muss man akzeptieren. darüber hinaus ist eine zusätzliche person zu berücksichtigen. da würde ich die abrechnung kürzen und es ggf. auf einen rechtsstreit ankommen lassen. wichtig ist, daß die die person benennen kannst und zeugen hast.

...zur Antwort

ich unterstelle die betriebskostenabrechung betraf das kalenderjahr. meinst du mieter oder vermieter? dann könnte es eine abrechnung bei ETW sein, die für den mieter besonderheiten haben kann.

grünschnitt: hier spielt der zeitpunkt der arbeiten eine untergeordnete rolle. schließlich kannst du dich in jedem monat am garten erfreuen, wie auch eine einmalige heizungswartung auf das ganze jahr umgelegt wird. die rechnung ist hier korrekt. fordere einsicht in die belege oder fotokopie gegen kostenerstattung.

winterdienst: ist m.e. ein streitfall. und der kann so oder so ausgehen. da aber zur mietzeit kein solcher vertrag bestand würde ich die zahlung ablehnen.

allgemeines: der mieter ist nur zur übernahme von solchen kosten verpflichtet, die im mietvertrag benannt sind.

...zur Antwort

die idee gefällt wohl jedem, aber sie ist nicht wie im frisörladen von dr. dralle mit dem recht in einklang zu bringen.

für eine gute antwort fehlen mir infos, darum rate ich dem haus-und grundbesitzerverein beizutreten. dort wird dir geholfen.

übrigens habe ich auch die neue sendung von barbara salesch gesehen. ich muss sagen, schade, daß sich eine richterin für solchen humbug hingibt. leute die sich an das halten, was sie dort lernen werden voll verarscht.

warum ich das sage? weil ich annehme, daß auch bei dir ein 2-fam-haus vorliegt. dort gibt es sonderrechte für den vermieter. also falls der mieter nicht auszieht, unbedingt bei einem rechtsberater diese spezielle wohnsituation erwähnen.

...zur Antwort

glückwunsch zu deinem guten deutsch. so perfekt bin ich nicht in einer fremdsprache.

ja, du kannst die abrechnung fordern. kein vermieter schmeisst so neue unterlagen weg. glückwunsch zu dem guthaben. denn ein guthaben für den vermieter wäre jetzt schon verwirkt.

ich rate dir aber in einen mieterverein einzutreten und dich dort beraten zu lassen. ich bin sicher, in den anderen abrechnungen hat er auch irgendwelche "leichen vergraben". nimm mietvertrag und abrechnungen sowie zahlungsbelege dazu mit.

...zur Antwort

bis zu 6 monaten kann der vermieter nach einiger rechtsprechung für "versteckte mängel" kaution zurückbehalten. ferner kann er bis zur abrechnung der betriebskosten einen "angemessenen teil" einbehalten. im extremfall bis zu 23 monaten.

sofern ein übergabeprotokoll ohne mängel erstellt wurde und keine nachzahlung bei abrechnungen zu erwarten ist, steht der vermieter da aber auf wackeligen füssen. auch kann für betriebskosten ja nur ein teil einbehalten werden. es entbindet nicht von der abrechnungspflicht

ich würde schreiben (nachweisbare zustellung) daß aufgrund falscher terminangaben sowie der ansicht der frau.... sie könne nach gutdünken abrechnen deine geduld aufgebraucht ist. setze eine letzte frist zur abrechnung der kaution incl. verzinsung von 2 wochen und kündige mahnbescheid an, da du ansonsten das vertrauen in die liquidität und der getrennt vom vermögen zu führenden kaution erschüttert siehst und einem verlust wegen insolvenz der gesellschaft vorbeugen willst.

...zur Antwort

nein, das kann der vermieter nicht verbieten.er würde dich in der informationsfreiheit beschränken.

zu 100 % sicher bin ich bei dieser antwort jedoch nicht, da du nicht gefragt hast, ob er internet verbieten kann. es geht hier vielmehr um eine spezielle installation. wenn es aber keine störungen beim kabel-BW gibt, reicht es auf jeden fall bei auszug den alten zustand wieder herzustellen.

...zur Antwort

um deine frage korrekt zu beantworten muss man den mietvertrag sehen. am besten wirst du mitglied in einem mieterverein.

nach § 535 BGB ist die ganze renovierungsgeschichte sache des vermieters. zu schön, gel? aber das ganze hat einen haken. dieses gesetz ist "abdingbar" das heißt, daß der vermieter im schriftlichen mietvertrag pflichten auf die mieter übertragen kann.

mit dem übertragen haben die vermieter aber übertrieben und die gerichte, allen voran den BGH gegen sich aufgebracht. schließlich hat der gesetzgeber etwas anderes gewollt. darum gibt es etliche grundsatzurteile zu dieser materie, die die wirksamkeit der meisten renovierungsklauseln kippen. z.b. sind starre fristen, farbvorschriften, renovierungen bei auszug (unter bestimmten voraussetzungen) nicht auf den mieter übertragbar. entsprechende klauseln wurden ungültig. lass also deinen mietvertrag schnellstens von einem fachmann dahingehend prüfen.

...zur Antwort

an deiner stelle würde ich umziehen.

du hast den zustand der wohnung bei einzug genehmigt. fliesen im schlafzimmer sind nicht verboten, aber du kannst ja teppiche oder läufer darüber legen. ein anspruch auf badrenovierung anch einer bestimmten frist besteht nicht, insofern verweise ich auf § 535 BGB.

zum thema schimmel möchte ich mich nicht äußern, dazu müsste ich hinterfragen können.

...zur Antwort

ja, das hast du.

frag nach einer kopie des kontoauszuges, um gleichzeitig die verzinsung abzulesen.

der vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die kaution getrennt von seinem vermögen zu verwalten.

...zur Antwort

mach das. geh zum mieterverein. deine chancen stehen sehr gut, da die rechtsprechung (auch BGH) inzwischen sehr eindeutig zu deinen gunsten ist.

nimm alles mit, was zur beweisführung dient. mietvertrag, kündigungsschreiben mit der begründung eigenbedarf, möglichst auch vorher mit dem mieter sprechen, wie er denn auf diese wohnung gekommen ist. anzeige, datum usw.

...zur Antwort
Schimmel unter der Badewanne, Uringestank aus dem WC-Kasten -wer zahlt?

hallo,

folgendes: ich wohne mit meinem freund in einer wohnung einer wohnungsbaugenossenschaft. die wohnungen sind noch aus ddr-zeiten, lediglich die fenster wurden neu gemacht.

ich bin dort erstmal nur zugezogen, er wohnte dort schon seit 2004. davon mal abgesehen, dass die wohnung mit den winzigen ddr-heizungen nie richtig warm wird, man zwei elektrogeräte nicht gleichzeitig anmachen kann, weil sonst die alten ddr-sicherungen durchknallen... stinkt es einfach furchtbar im bad.

die toilette ist alt, der toilettenkasten auch und beides geht nicht mehr richtig sauber. das rohr von der toilette geht unten in die wand, um das rohr ist aber nicht alles dicht. es riecht eigentlich immer nach urin oder irgendwie vermodert.

heute habe ich beim putzen mit einer taschenlampe mal unter die badewann geleuchtet. und meiner meinung nach schimmelt es da unten. ich bin gleich zu meinen freund und habe gesagt, dass wir das melden sollten. er ist aber der meinung, das müsse man selber entfernen, da man ja selber schuld sei, wenn wasser hinter die badewanne läuft.

hintergrund: die badewann passt auf der einen seite nicht an die wand, da ist also 5 cm platz, was man also nicht mit mit silicon abdichten könnte. er meinte auch, dass er damals das silicon selber drumherum machen musste. nur bei der einen seite fiel ihm auch nichts besseres ein.

was meint ihr? kennt sich jemand damit aus? die badewanne war schon drin, aber ohne silicon. die eine seite hat nen spalt von 5 cm offen, da kann also immer beim duschen wasser hinter laufen, wenn man nicht aufpasst. wenn es da unten nun schimmelt, wer muss das beseitigen?

und b) hat jemand nen tipp, wie man ein neues klo und wc-kasten bekommt? ist einfach so ekelhaft dreckig und geht nicht mehr zu reinigen.

:-(

bitte helft mir..

...zum Beitrag

wenn die wohnung seit 2004 von der gleichen person bewohnt wird frag diese person mal warum man in den spülkasten uriniert.

so wie du den ort des schimmels beschreibst ist der mieter der verursacher. eindeutig gehen dann die erforderlichen maßnahmen auch zu seinen lasten.

...zur Antwort

deine frage wirkte zunächst diskreminierend für den "deutschen mieterbund hannover".

ich bin nicht aus der stadt, aber sicher meinst du den mieterverein oder mieterverband hannover. den deutschen mieterbund gibt es nur einmal für deutschland mit sitz in köln.

soso, du hast negatives gelesen, ziehst hannover diese stiefel an und die haben nichts damit zu tun. du bist mir ja einer. und: kaum jemand der gut bedient wurde, schreibt das als komentar. jemand, der verärgert ist, aber schon. leider sind die gesetze nicht automatisch zu gunsten der mieter, und wer sie dennoch für sich biegen will muss sauer sein. ich habe sicher auch solche mitglieder beraten, die dann sauer waren.. aber das sind solche, die sich nicht an ratschläge halten weil sie das nicht wollen oder nicht zuhören. man müsste fairerweise gelegenheit zur gegendarstellung geben.

was die rechtsberatung angeht, ist man für mietsachen in der regel besser beim mieterverein aufgehoben als bei einem anwalt. die wenigsten anwälte sagen dir dass sie seit jahren keinen mietrechtsstreit sondern eher scheidungen bearbeitet haben. aber ein mieterverein darf in der regel (es gibt ausnahmen) nicht vor gericht vertreten. für diesen fall gibt es bei fast allen mietervereinen die möglichkeit, einer gruppenrechtschutzversicherung beizutreten.

alles weitere solltest du mal persönlich mit dem mieterverein klären.

...zur Antwort
Müssen wir die Rohrreinigungs-Rechnung bezahlen?

Hi Leute

ich habe folgendes Problem. Wir wohnen seit 4 Jahren in unserer Wohnung und haten seit dem schon 4 Verstopfungen im Bad also Badewanne, Waschbecken und WC. Vor knapp 1 Woche hatten wir wieder eine Verstopfung wir hatten darauf hin eine Reinigungsfirma angerufen (ohne den Vermieter darüber zu informieren,da dieser zu uns gesagt hat wenn sowas wieder vorkommt sofort einen reinigungsdienst anrufen um größere Schäden zu vermeiden).

Der Mann der Reinigungsfirma sagte zu uns das das Rohr bis zur Starße verstopft sei und er es bis dahin Reinigen müsse (mit einer Spirale oder sowas) er sagte den andetren Mietern in unserem Haus bescheid das sie nich spülen sollen und kein Wasser laufen lassen sollen was passierte natürlich jemand hat gespült und der ganze ,,dreck,, kam aus unserer Toilette nach dem aufwischen und nachdem der Mann der Rweinigungsfirma fertig war fragten wir ihn wer das bezahlt darauf hin antwortete er das übernimmt der Vermieter da wir da nichts zu können . Wir vertrauten ihm und dachten uns nichts dabei die Rechnung ging an unserwem Vermieter und der schrieb uns dann an das wir innerhalb von 10 Tagen die Rechnung von rund 310€ bezahlen sollen.

Zusätzlich: Als wir das erste mal wegen verstopfung einen Reinigungsdienst (auch ohne den Vermieter zu informieren ) rufen mussten sagte uns der das einige Rohre falsch angebracht sind im sinne von das das gefälle nicht stimmt also das dass wasser nicht nach unten sondern nach oben fließt also das es aufsteigen muss um abzufließen (sehr merkwürdig) und da wir im 1 stock wohnen verstopft es eben bei uns am schnellsten und überigens der Vermieter hat die 3 male davor die kosten übernommen obwohl wire ihn nicht informiert hatten

Nun schreibt er uns aber das im Bericht der Reinigungsfirma ganz klar hervorgeht das wir schuld an der verstopfung seien...das geht doch nicht erst sagt und der Typ cvon der Firma das wir nicht schuld sind und aufeinmal sollen wir es doch gewesen sein ?

Nun die Frage müssen wir die Rechnung bezahlen oder nicht ? Sollte man sich vllt. einen Anwalt nehmen?

Ich bedanke mich schonmal im Vorraus

...zum Beitrag

nein, erst mal nicht bezahlen.

lasst euch eine kopie des berichtes geben.und wenn ihr da wirklich als verursacher drin steht, müsst ihr wohl zahlen. aber das würde ich dann noch einmal mit der firma dikutieren wollen...

grundsätzlich kann nur der schadensverursacher zur kasse gebeten werden.wenn der sich nicht ermitteln lässt, sind alle über der verstopfungsstelle dran. wenn aber ein baulicher mangel zu den verstopfungen führt, würde ich die zahlung ebenfalls ablehnen. das musst du dann aber auch beweisen können.

...zur Antwort

geochelone hat die richtige antwort.

außerdem darf der vermieter nicht an einer provision beteiligt sein.

...zur Antwort