wenn keine mietzahlung vereinbart war, kannst du sie raussetzen. dann sind sie nur gäste. ist aber eine zahlung vereinbart, wurde damit ein mietvertrag (auch mündlich) begründet. im zweifel muss das bewiesen werden, und die gäste sind sich darüber sicher auch nicht bewusst. ansonsten gilt die kündigungsfrist für möbliertes wohnen in der vom vermieter selbst auch benutzen wohnung: bis zum 15. eines monats zum nächsten ersten.
wenn nichts im vertrag mit dem eigentümer vereinbar ist, muß sie sich nicht melden.
mietzahkung ist eine bringpflicht.
es gibt kameras, die mit bewegungsmelder arbeiten. wenn sich etwas bewegt, bekommst du es sofort aufs handy. ansonsten schloß austauschen und bei auszug zurückbauen.
so einen langen aufsatz wie du will ich nicht schreiben. nur soviel: es reicht nicht für die außerordentliche (fristlose) kündigung, es dei denn, du beweist den "einbrecher". du kannst davon ausgehen, daß der vermieter noch einen schlüssel hat....
pauschal kann nur dann gelten, wenn gleichzeitig die summe genannt wird. das kann ich deiner schilderung nicht entnehmen.
im übrigen kenne ich nur das deutsche recht.das kann in der schweiz erheblich im gesetz sowie in der rechtsprechung von deutschem rechtabweichen.
wenn du also hier nach schweizer recht fragst, erhöht sich die anzahl der scharlatane die dir antworten im quadrat.
du musst richtig lesen. manchmal ist heizung mit enthalten, manchmal nicht. aber dann wäre der betrag recht hoch. strom und telefon geht immer separat.
die höhe der mietminderung ist fast immer ein strittiges thema und kann letztlich nur durch einen richter bestimmt werden. aber ihr geht ja vernünftig an die sache heran.
für die zeit des nutzungsausfalls für die qm die miete herauszurechnen ist korrekt. einen zusätzlichen anspruch auf minderung nach § 536 BGB sehe ich durch belästigungen während der bauzeit. der BGH hat selbst für bauarbeiten in der nachbarschaft, die der vermieter nicht zu verantworten hatte, eine minderung zugesprochen. aber die höhe dafür müsst ihr bitte selbst einschätzen bzw. googeln. dafür habe ich zu viele beispiele aus meinen beratungen, wo schlechte oder falsche schilderungen erfolgten...
übrigens die durchführung einer mietminderung immer schriftlich ankündigen und zum übernächsten 1. erst durchführen.
bei einem guten mietverhältnis muss man immer damit rechnen, daß es zerrüttet wird, wenn man auf seinem recht besteht. bedenkt dies bitte und sucht das gespräch.
besuche bis zu 6 wochen muss man akzeptieren. darüber hinaus ist eine zusätzliche person zu berücksichtigen. da würde ich die abrechnung kürzen und es ggf. auf einen rechtsstreit ankommen lassen. wichtig ist, daß die die person benennen kannst und zeugen hast.
ich unterstelle die betriebskostenabrechung betraf das kalenderjahr. meinst du mieter oder vermieter? dann könnte es eine abrechnung bei ETW sein, die für den mieter besonderheiten haben kann.
grünschnitt: hier spielt der zeitpunkt der arbeiten eine untergeordnete rolle. schließlich kannst du dich in jedem monat am garten erfreuen, wie auch eine einmalige heizungswartung auf das ganze jahr umgelegt wird. die rechnung ist hier korrekt. fordere einsicht in die belege oder fotokopie gegen kostenerstattung.
winterdienst: ist m.e. ein streitfall. und der kann so oder so ausgehen. da aber zur mietzeit kein solcher vertrag bestand würde ich die zahlung ablehnen.
allgemeines: der mieter ist nur zur übernahme von solchen kosten verpflichtet, die im mietvertrag benannt sind.
die idee gefällt wohl jedem, aber sie ist nicht wie im frisörladen von dr. dralle mit dem recht in einklang zu bringen.
für eine gute antwort fehlen mir infos, darum rate ich dem haus-und grundbesitzerverein beizutreten. dort wird dir geholfen.
übrigens habe ich auch die neue sendung von barbara salesch gesehen. ich muss sagen, schade, daß sich eine richterin für solchen humbug hingibt. leute die sich an das halten, was sie dort lernen werden voll verarscht.
warum ich das sage? weil ich annehme, daß auch bei dir ein 2-fam-haus vorliegt. dort gibt es sonderrechte für den vermieter. also falls der mieter nicht auszieht, unbedingt bei einem rechtsberater diese spezielle wohnsituation erwähnen.
glückwunsch zu deinem guten deutsch. so perfekt bin ich nicht in einer fremdsprache.
ja, du kannst die abrechnung fordern. kein vermieter schmeisst so neue unterlagen weg. glückwunsch zu dem guthaben. denn ein guthaben für den vermieter wäre jetzt schon verwirkt.
ich rate dir aber in einen mieterverein einzutreten und dich dort beraten zu lassen. ich bin sicher, in den anderen abrechnungen hat er auch irgendwelche "leichen vergraben". nimm mietvertrag und abrechnungen sowie zahlungsbelege dazu mit.
bis zu 6 monaten kann der vermieter nach einiger rechtsprechung für "versteckte mängel" kaution zurückbehalten. ferner kann er bis zur abrechnung der betriebskosten einen "angemessenen teil" einbehalten. im extremfall bis zu 23 monaten.
sofern ein übergabeprotokoll ohne mängel erstellt wurde und keine nachzahlung bei abrechnungen zu erwarten ist, steht der vermieter da aber auf wackeligen füssen. auch kann für betriebskosten ja nur ein teil einbehalten werden. es entbindet nicht von der abrechnungspflicht
ich würde schreiben (nachweisbare zustellung) daß aufgrund falscher terminangaben sowie der ansicht der frau.... sie könne nach gutdünken abrechnen deine geduld aufgebraucht ist. setze eine letzte frist zur abrechnung der kaution incl. verzinsung von 2 wochen und kündige mahnbescheid an, da du ansonsten das vertrauen in die liquidität und der getrennt vom vermögen zu führenden kaution erschüttert siehst und einem verlust wegen insolvenz der gesellschaft vorbeugen willst.
nein, das kann der vermieter nicht verbieten.er würde dich in der informationsfreiheit beschränken.
zu 100 % sicher bin ich bei dieser antwort jedoch nicht, da du nicht gefragt hast, ob er internet verbieten kann. es geht hier vielmehr um eine spezielle installation. wenn es aber keine störungen beim kabel-BW gibt, reicht es auf jeden fall bei auszug den alten zustand wieder herzustellen.
um deine frage korrekt zu beantworten muss man den mietvertrag sehen. am besten wirst du mitglied in einem mieterverein.
nach § 535 BGB ist die ganze renovierungsgeschichte sache des vermieters. zu schön, gel? aber das ganze hat einen haken. dieses gesetz ist "abdingbar" das heißt, daß der vermieter im schriftlichen mietvertrag pflichten auf die mieter übertragen kann.
mit dem übertragen haben die vermieter aber übertrieben und die gerichte, allen voran den BGH gegen sich aufgebracht. schließlich hat der gesetzgeber etwas anderes gewollt. darum gibt es etliche grundsatzurteile zu dieser materie, die die wirksamkeit der meisten renovierungsklauseln kippen. z.b. sind starre fristen, farbvorschriften, renovierungen bei auszug (unter bestimmten voraussetzungen) nicht auf den mieter übertragbar. entsprechende klauseln wurden ungültig. lass also deinen mietvertrag schnellstens von einem fachmann dahingehend prüfen.
an deiner stelle würde ich umziehen.
du hast den zustand der wohnung bei einzug genehmigt. fliesen im schlafzimmer sind nicht verboten, aber du kannst ja teppiche oder läufer darüber legen. ein anspruch auf badrenovierung anch einer bestimmten frist besteht nicht, insofern verweise ich auf § 535 BGB.
zum thema schimmel möchte ich mich nicht äußern, dazu müsste ich hinterfragen können.
ja, das hast du.
frag nach einer kopie des kontoauszuges, um gleichzeitig die verzinsung abzulesen.
der vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die kaution getrennt von seinem vermögen zu verwalten.
mach das. geh zum mieterverein. deine chancen stehen sehr gut, da die rechtsprechung (auch BGH) inzwischen sehr eindeutig zu deinen gunsten ist.
nimm alles mit, was zur beweisführung dient. mietvertrag, kündigungsschreiben mit der begründung eigenbedarf, möglichst auch vorher mit dem mieter sprechen, wie er denn auf diese wohnung gekommen ist. anzeige, datum usw.
wenn die wohnung seit 2004 von der gleichen person bewohnt wird frag diese person mal warum man in den spülkasten uriniert.
so wie du den ort des schimmels beschreibst ist der mieter der verursacher. eindeutig gehen dann die erforderlichen maßnahmen auch zu seinen lasten.
deine frage wirkte zunächst diskreminierend für den "deutschen mieterbund hannover".
ich bin nicht aus der stadt, aber sicher meinst du den mieterverein oder mieterverband hannover. den deutschen mieterbund gibt es nur einmal für deutschland mit sitz in köln.
soso, du hast negatives gelesen, ziehst hannover diese stiefel an und die haben nichts damit zu tun. du bist mir ja einer. und: kaum jemand der gut bedient wurde, schreibt das als komentar. jemand, der verärgert ist, aber schon. leider sind die gesetze nicht automatisch zu gunsten der mieter, und wer sie dennoch für sich biegen will muss sauer sein. ich habe sicher auch solche mitglieder beraten, die dann sauer waren.. aber das sind solche, die sich nicht an ratschläge halten weil sie das nicht wollen oder nicht zuhören. man müsste fairerweise gelegenheit zur gegendarstellung geben.
was die rechtsberatung angeht, ist man für mietsachen in der regel besser beim mieterverein aufgehoben als bei einem anwalt. die wenigsten anwälte sagen dir dass sie seit jahren keinen mietrechtsstreit sondern eher scheidungen bearbeitet haben. aber ein mieterverein darf in der regel (es gibt ausnahmen) nicht vor gericht vertreten. für diesen fall gibt es bei fast allen mietervereinen die möglichkeit, einer gruppenrechtschutzversicherung beizutreten.
alles weitere solltest du mal persönlich mit dem mieterverein klären.
nein, erst mal nicht bezahlen.
lasst euch eine kopie des berichtes geben.und wenn ihr da wirklich als verursacher drin steht, müsst ihr wohl zahlen. aber das würde ich dann noch einmal mit der firma dikutieren wollen...
grundsätzlich kann nur der schadensverursacher zur kasse gebeten werden.wenn der sich nicht ermitteln lässt, sind alle über der verstopfungsstelle dran. wenn aber ein baulicher mangel zu den verstopfungen führt, würde ich die zahlung ebenfalls ablehnen. das musst du dann aber auch beweisen können.
geochelone hat die richtige antwort.
außerdem darf der vermieter nicht an einer provision beteiligt sein.