Hallo,
ich krieg nochmal einen Föhn mit dem ganzen Hickhack um den Auszug meines Sohnes aus der betreuten WG.
Kurze Zusammenfassung:
-aus betreuter WG gesegelt, bei ARGE gewesen, Hartz IV beantragt.
Kindergeld steht ihm zu, da er weiterhin in Ausbildung bleiben wird, derzeit Praktikum über eine Beschäftigungsfirma für junge Leute. Ab November Ausbildung, 1 jährig, schulisch.
Kindergeldkasse sagt MIR: Eltern alleine können Kindergeld beantragen. KIGeld kann dann auf Konto des Kindes überwiesen werden.
Andere Person bei Kindergeldkasse sagt Jugendamt: das KIND solle das Kindergeld jetzt beantragen.
MIR haben sie vorher aber gesagt, dass das Kind zwar das Kindergeld bekommen müsse, DASS ABER NUR DIE ELTERN die Leistung beantragen könnten. Es sei denn, die Eltern würden das Kindergeld nicht auszahlen (ich hab keine Sekunde vor, das zu behalten. Es soll alles fein auf sein Konto überwiesen werden!!!).
Hintergrund meiner Gedankengänge: so lange man die Voraussetzungen zur Beantragung von Kindergeld erfüllt, so lange gilt die Lohnsteuerklasse 2, danach ist man Lohnsteuerklasse 1. Das macht zwar defakto im Ende nur ein paar Euro aus. aber aus meinen eigenen Gründen seh ich keinen Tag ein, dass ich früher in Gruppe 1 zurück gruppiert werde, als das notwendig ist.
Zumal man mich ja gerne noch bis zum 25. Lebensjahr des Kindes als unterhaltsseitig zu rupfend betrachten möchte. Das passt für mich irgendwie nicht zusammen.
Dass bei völliger Sprachlosigkeit das Kindergeld vom Kind beantragt wird, bzw. vom Kind die Abzweigung auf dessen Konto beantragt wird, DAS kann ich nachvollziehen. Aber dazu besteht keinerlei Veranlassung bei uns.