Hi
folgender Fall:
Familie x wohnt in einer Dienstwohnung und das Arbeitsverhältnis wird aufgelöst durch einen Vergleich.
Die Dienstwohnungen befinden sich auf dem Gelände des Betriebes sind aber 2 verschiedene Häuser.
In dem steht das Familie X zu einem bestimmten Termin ausziehen muss.
Familie X wohnt aber in dem vom Vergleich genannten Objekt nicht ( hier Hausnummer 21) sondern
in Hausnummer 21.b. Dies wurde in 2 Schreiben mit der Hausnummer 21 zugestellt.
Auch die Anwälte der Gegenpartei formulieren das mit " Hausnummer 21".
Handelt es sich hierbei um einen Formfehler und die Kündigung wäre damit unwirksam?
Danke für eure Antworten