Man kann sich auch befreien lassen, wenn man das 14. Fachsemester oder 30. Lebensjahr während des Studiums erreicht. Das heißt, dass man bei der Krankenversicherung nicht mehr als Student registriert ist, sondern z.B. eine Vollzeit-/Teilzeitstelle antreten kann und dann über den Arbeitgeber versichert ist. Studieren kann man dann immer noch.

Ansonsten ist man befreit, wenn man privat versichert ist, wie schon gesagt wurde.

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@Cokedose: Du erzählst Unsinn. Sogar 2019 sind manche Automaten nicht in der Lage zu erkennen, ob die Flasche ganz leer ist. Ob sie erkennen, wenn die Flasche ganz voll ist, weiß ich nicht, aber ich hatte mehrfach den Fall, dass meine Flasche angenommen wurde, obwohl sie noch zu einem Drittel gefüllt war.

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