Hallo,
Ich brauche dringend eine Info. Es geht darum das ich wissen möchte, ob man Anspruch auf Schichtzulagen (Nachtzulage, Feiertagszuschlag, Sonntagszuschlag) hat, wenn man Urlaub hat oder krank ist.
Leider habe ich keinerlei Möglichkeit in den geltenden Tarifvertrag der NGG für die Brot- und Backindustrie zu schauen. Und da es wirklich sehr eilt, habe ich keine Zeit mir diesen zu besorgen.
Also, angenommen ich bin eine Woche krank, hätte in dieser Woche Nachtschicht wo es 50% Nachtzulage gibt. Stehen mir diese 50% auch bei der Krankheitszeit zu? Oder beim Urlaub?
Was ich auf die schnelle rausgefunden habe, ist das die Besteuerung eine andere wäre (also bei Krankheit wäre die Zulage nicht gänzlich steuerfrei).
Aber was ich partout nicht finde, ob es im entsprechenden geltenden NGG Tarifvertrag eine Klausel o.ä. gibt, die die Zuschlagszahlung bei Krankheit (oder Urlaub) vollständig ausschließt.
Fragt bitte nicht warum, aber es eilt.
Vllt. ist ein Gewerkschafter oder jemand hier, der im Besitz des Tarifvertrages ist und mir diese Info kurz geben könnte.
Wäre toll