2 Möglichkeiten

  1. Es ist in einem anderen Gesetz verboten (Der Handel mit Drogen hat ein eigenes Gesetz z.B)
  2. Es gilt der Grundsatz. Wo kein Gesetz, da keine Strafe
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Immer diese Fragen. Oh junge.
In welchem Kontext möchtest du welche Musik ablaufen lassen.

“Indizierte“ Musik kann man, wenn man es dir erlaubt, laufen lassen, allerdings bezweifle ich, dass es sich hier um strafrechtlich irrelevante Texte handelt, falls es das Hausrecht (also der Gusto des Lehrers/Direktors) hergibt
Grundsätzlich gilt §§86,130 StGB (Kurzum, Verbreitung von Nazipropaganda/ Volksverhetzung.

Bei wirklich Indizierter Musik darf man es nur einem Ü18 eigentlich zeigen (Aber hier rede ich eher von Bushido)

Wenn du es zu Bildungszwecken laufen lässt, ist es natürlich legal. Bei uns wurde den Musikern in der Oberstufe auch „Volk ans Gewehr“ gezeigt.

Wenn du einfach nur Landser magst und es für dich alleine (Kopfhörer!) hörst, verbreitest du nichts - wobei ich dann die politische Einstellung überdenken würde.

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Kommt auf das Handymodell an.
bei älteren Modellen kannst du einfach das Display selber für relativ wenig Geld wechseln, wenn du ruhige Hände hast. Bei neueren Modellen Wechseln lassen.

genaues Tutorials zu deinem Handy gibt es auf YouTube und das Werkzeug ist idr billig

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