Houston, wir haben ein Problem...

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So, da hier ja scheinbar nur qualifizierte Leute rumschreiben, die alle wissen, was bei der Bundeswehr abgeht, lass Dir gesagt sein, bleedingsoul, wenn Du glaubst, dass Dein Soldat ein Alkoholproblem hast, solltest Du Dich mit seiner Dienststelle, und zwar dort mit dem zuständigen Kompaniefeldwebel (ich weiss nicht, wie sich das bei der Marine schimpft) oder der beauftragten Vertrauensperson in Verbindung setzen. Du kannst Dich auch mit der zuständigen Sanitätsstaffel in Verbindung setzen. Am besten wäre es natürlich, wenn sich Dein Soldat selbst dort meldet. Er muss aber sich erst selbst eingestehen, dass er ein Problem hat. Ich bin seit 10 Jahren Soldat und hab auch gefeiert, aber lange nicht so exessiv, wie man es der Bundeswehr nachsagt. Ich hab aber auch einige getroffen, die im BW-Krankenhaus in der FU VI gelandet sind (Abteilung für psychatrische Behandlung) und ne Zwangsentziehung machen mussten. Ich finds gut, dass Du Dir Sorgen machst und die Augen offen hältst...Viel Glück !!!

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§ 166 StGB Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen (1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Öhm, damit glaube ich, ist es verboten.

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