Deine Frage-Antwort-Community
Frage stellen
    • Meinung des Tages: Welche Auswirkungen könnte Merz' Scheitern im ersten Wahlgang für seine zukünftige Position als Bundeskanzler haben?
    • Was ist die unschönste Eigenschaft die man haben kann?
    • Denkt ihr Friedrich Merz wird ein guter Kanzler?
    • Sollten die gesetzlichen Urlaubstage erhöht werden?
    • Was ist das schlimmste was der Freund die Freundin in einer Beziehung machen könnte
    • Welchen Job würdest du wollen, wenn du im Mittelalter leben würdest?
    • Alle Beiträge
    • Radiokooperation mit Absolut HOT 🔥
    • Meinung des Tages
    • Themenspecial: Wechseljahre (mit der Influencerin blondbynana)
    • Blickwechsel: Deine Fragen an einen unheilbar kranken Lungenkrebspatienten
    • Ask Me Anything:
      Alle Blickwechsel
    • Ask Me Anything:
      Alle Themenspecials
    • gutefrage Tipps
    • gutefrage Highlights
    • Computer
    • Internet & Social Media
    • Kreativität, Freizeit & Hobby
    • Lokales, Reiseziele & Urlaub
    • Medien, Unterhaltung & Musik
    • Mode & Beauty
    • Software & Apps
    • Spiele & Gaming
    • Sport & Fitness
    • Alle Themenwelten
In wenigen Minuten
Antworten auf Deine Fragen.
Frage stellen
Du hast noch kein gutefrage Profil? Jetzt kostenlos erstellen
Profil Beiträge Antworten Antworten

Nunu2

24.01.2013
Übersicht
0
Hilf. Antw.
1
Antwort
2
Beiträge
0
Danke
0
Komplim.
0
Freunde
Erfolge

VIP

Deine Beiträge wurden 1.000-mal gelesen.

FraGenius

Erste Frage gestellt.

Geistesblitzer

Erste Antwort gegeben.
Nunu2
06.05.2013, 11:39
Mindestmietdauer wie umgehen

Hallo,

ich hab ein Problem. Mein Mann und ich haben zeitgleich unseren Job verloren, nun sind wir auf ALG 1 angewiesen. WIr haben beide aber für Junii wieder Jobs gefunden. verdienen nur leider viel weniger als zuvor. Unsere Miete ist für uns leider nicht mehr tragbar und wollen nun in eine günstiger wohnung. Haben aber eine Mindestmietdauer von 2 Jahren für die Wohnung. Was kann man tun?

---Mietzeit und Kündigung---- 1 Das Mietverhältnis beginnt am 01.09.2012. Voraussetzung ist die Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen. Der Mietvertrah läuft auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist, die für beider Vertragsteile verbindlich ist, gekündigt werden, jedoch einvernehmlich erstmals zum 31.08.2014.

Was können wir tun?????

...zum Beitrag
Antwort
von Nunu2
06.05.2013, 11:44

Unsere Vormieter hatten wohl das gleiche Problem, am Anfang wollten wir die Wohnung kaufen, bemerkten aber mit der Zeit welche gravierenden Fehler die Wohnung hat und dann ist sie auch noch sauteuer. Die Verwaltung ist ziemlich seltsam. Aber ich versuchs mal einfach. Vielen Dank für eure Antworten

...zur Antwort
gutefrage
  • Beitrag erstellen
  • Stöbern
  • Alle Themen
  • Hilfe / FAQ
  • Richtlinien
  • gutefrage Highlights
Partner
  • Businesspartner
  • Partner werden
Unternehmen
  • Über uns
  • Jobs
  • Kontakt
  • Presse
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Utiq verwalten
Weil es immer jemand weiß.
gutefrage ist so vielseitig wie keine andere Frage-Antwort-Plattform. Bei uns findest Du schnell neue Perspektiven - egal zu welchem Thema.
Gmacht in Minga. Mit
❤
Facebook Pixel