Überweisungen können nicht rückgängig gemacht werden so wie man etwa Lastschriften zurückgeben kann. Hier ist das Geld also weg.
Du kannst den Geschäftspartner darauf hinweisen, dass er seinen Vertrag nicht erfüllt hat. Am besten setzt du ihm eine angemessene Frist, bis zu der er seiner Verpflichtung nachkommt. Weise ihn auch gleich darauf hin, dass das andernfalls rechtliche Konsequenzen für ihn haben wird, etwa in Form einer Rückforderung des anteiligen Rechnungsbetrags. Wenn er nicht ganz dumm ist, wird er der Sache nachkommen. Andernfalls kannst du dann einen Anwalt aufsuchen. Schon ein einmaliges Anwaltsschreiben wirkt oft Wunder.