Russlanddeutsche sind Deutsche die Außerhalb Deutschlands (damals Deutsches Reich) geboren wurden, wie z.B. in der Russland. Die Nationalität beschreibt die Zugehörigkeit einer Person zu einem einem Volk, in diesem Fall zu Deutschland (Deutsches Reich, NICHT zu BRD!!!). BRD u. Deutschland sind nicht identisch!

Thema Staatsangehörigkeit ist eine andere Geschichte.

Staatsangehörigkeit ist die Angehörigkeit zu einem Bundesstaat. Wer vor 1934 im Innland als Deutscher zur Welt kam, bekam die mittelbare Staatsangehörigkeit des Bundesstaates seiner Geburt, wie z.B. Preuße, Sachse, Bayern, Hessen, etc. Es stand in den Papieren unter Staatsangehörigkeit, Bayern, und nicht "deutsch".

Nach Außen hin war man der Nationalität nach ein Deutscher, im Innland hatte man eine Staatsangehörigkeit des Bundesstaates. Hitler hat 1934 dann allen Deutschen völkerrechtswidrig die Bundesstaatsangehörigkeit beraubt, indem er alle einfach zu "deutsch" machte.

Ein Personalausweis und ein Reisepass sind keine sichere Nachweise dass man die "deutsche Staatsangehörigkeit" besitzt, es ist lediglich die Vermutung dass man Deutscher ist.

Russlanddeutsche sind der Nationalität nach Deutsche aber ohne Staatsangehörigkeit zum Bundesstaat, da die außerhalb des Deutschen Reiches geboren sind.

Wichtig zum Selbststudium, einige Stichpunkte:

BRD ist nicht Deutschland, dass Deutsche Reich ist IMMER noch da: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 31.07.1973 (2 BvF 1/73), Orientierungssatz: Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch"

und vom 21.10.1987 ( 2 BvR 373/83 ).

BRD ist die Rechtsnachfolgerin des Dritten Reiches: Urteil zu Entschädigung von Nazi Opfern gesprochen. Nachrichten am 03.02.2012 bei ZDF mit Petra Gerster 19.00 Uhr. Zitat des Urteils: BRD ist die Rechtsnachfolgerin des Dritten Reiches. https://www.youtube.com/watch?v=ws4JuLOH8Ks

Warum haben wir immer noch die Nazi = "deutsche Staatsangehörigkeit" ? Warum wird uns nicht unsere Bundesstaatsangehörigkeit zurückgegeben?

Viel Spaß beim Recharchieren.

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Auf der Homepage von Amt 24 / Sachsen steht folgendes: Der Staatsangehörigkeitsausweis ist nicht zu verwechseln mit der Einbürgerungsurkunde, die einem Ausländer bei der Einbürgerung ausgehändigt wird. Auf der Homepage des Landkreises Oberallgäu steht folgendes: Reisepass und Personalausweis sind keine sicheren Nachweise für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Wenn man als Deutscher im Ausland geboron wurde, so hat man die Nationalität "Deutsch" bzw. Deutscher oder Deutsche. Bis 1934 hatten alle Deutsche die im Deutschem Reich geboren sind u. wohnhaft, die Staatsangehörigkeit des Bundesstaates in dem die lebten, z.B. Sachse, Bayer, Preuße etc. also eine Bundesstaatsangehörigkeit des Deutschen Reiches nach RuStAG von 1913.

Am 5. Februar 1934 löste Adolf Hitler die Staatsangehörigkeiten der Heimatstaaten im Rahmen der Gleichschaltung in seiner „Verordnung“ über die Deutsche Staatsangehörigkeit vermeintlich auf, in dem er verkündete: „Aufgrund des Artikels 5 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reiches vom 30. Januar 1934 (RGBl I S75) wird verordnet: 1. Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort. 2. Es gibt nur noch eine Deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit).

Damit wurde unseren Ahnen willkürlich aus politischen Gründen ihre Staatsangehörigkeit entzogen. Diese völkerrechtlich völlig zu Unrecht begangene Tat wurde durch das Tribunal Général de la Zone Francaise d´Occupation in Rastatt vom 06. Januar 1947 aufgehoben (Tillessen/Erzberger). Daraus folgt im Ergebnis, dass alle Gesetze politischer Natur oder Ausnahmegesetze, auf welchen das Nazi-Regime beruht, einschließlich aller zusätzlichen Gesetze, Durchführungsbestimmungen, Verordnungen und Erlasse in gleicher Weise verfassungswidrig waren, wie die Amnestieverordnung vom 21. März 1933.

Das StAG der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH ist lediglich eine Norm und verweist daher auch in § 1 StAG "…im Sinne dieses Gesetzes…" auf die Originalfassung vom 22. Juli 1913. Das RuStAG 1913 ist dieses Gesetz, welches heute noch rechtsgültig und verbindlich ist. Eine Norm, die für die BRD gilt, ist demzufolge nicht gültig, sondern nur geltend. Außerdem ist eine Norm im Rang nicht höher gestellt als ein Gesetz, abgesehen davon kann die BRD Finanzagentur GmbH dieses Gesetz niemals ändern.

Außerdem stehen der Vorgehensweise u.a. folgende gesetzliche Regelungen entgegen:

Art. 25, GG, Art. 123, Abs. 1, GG, Art. 139, GG, Art. 4c, Europ. Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit (Niemandem darf die Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen werden) Art. 15, Abs. 2, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln), etc.

die korrekte Bezeichnung der Urkunde müsste lauten:

Max Mustermann ist Deutscher mit Staatsangehörigkeit im Bundesstaat Preußen,

oder allgemeiner:

Max Mustermann ist deutscher Staatsangehöriger in einem Bundesstaat,

oder:

Max Mustermann ist Deutscher und besitzt die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat.

Eine solche Formulierung wäre auch konform mit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 31.07.1973 (2 BvF 1/73),

Orientierungssatz: Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch"

und vom 21.10.1987 ( 2 BvR 373/83 ).

Fazit: BRD ist nicht das Deutsche Reich. Staatsangehörigkeit ist NICHT identisch mit der "deutsche Staatsangehörigkeit". Das Deutsche Reich ist NICHT untergegangen (Bundesverfassungsgerichtes vom 31.07.1973 , 2 BvF 1/73). Unsere BRD Verwaltung stellt aber IMMER NUR die "deutsche Staatsangehörigkeit" (Hitler) aus. Es kostet viel Zeit u. Aufwandt sich mal mit diesem Thema auseinandersetzen, d.h. zu den Behörden gehen, telefonieren, Briefverkehr.

Wenn man eingebürgert wurde, so steht auf der Einbürgerungsurkunde wörtlich: ... hat / haben mit dem Zeitpunkt der Aushändigung dieser Urkunde die „deutsche Staatsangehörigkeit“ durch Einbürgerung erworben. So war es bei mir. Ich wurde in den 90-gern eingebürgert. Ich kann bis 1902 nachweisen dass meine Vorfahren Deutsche sind. In der Vollauskunft / Gesammtauskunft u. EStA Register stehe ich unter "deutsche Staatsangehörigkeit" NICHT nachgewiesen bzw. keine Eintragungen. Ich bin quasi Staatenlos. (Auf dem Pero u. Reisepass steht aber DEUTSCH ;))

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