Hallo nochmal: ich schildere es euch nochmal. Es geht um den Resturlaub von 2009. Ich habe zum 31.03. gekündigt. was sagt ihr zu dem paragraphen? da steht dass der urlaub nicht einseitig eingereicht werden darf. man spricht bei den worten des chefs von einer freistellung. was sagt ihr dazu?

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Gemäß § 4 Abs 1 UrlG kann die Bestimmung des Urlaubszeitpunktes keinesfalls einseitig durch den Arbeitgeber erfolgen, sondern ist Gegenstand einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.

Es kann daher weder der Arbeitgeber den Arbeitnehmer 'auf Urlaub schicken', d.h. den Urlaubsverbrauch einseitig anordnen, noch kann sich der Arbeitnehmer ohne Zustimmung des Arbeitgebers einfach Urlaub 'nehmen'.

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