So möchte mal für andere die wie ich in diese Lage kommen mal das Urteil verkünden ,also im Grunde hätte mann sich die Verhandlung sparen können so der Richter da ich alles richtig gemacht habe heisst ich habe mir einen Hund geholt und diesen sofort beim Verwalter gemeldet auch wenn das Hunde halten in meinem Falle untersagt war und nur mit Erlaubnis des Verwalters erlaubt werden konnte sagte mir der Richter das es vollkommen in Ordnung ist erst den Hund sich zu holen und mann nicht vorher nachfragen braucht ob überhaupt ein Hund erlaubt ist weil für ein Verbot muss es ausserdem sowieso einen Grund geben den es aber fast nie geben wird deshalb keine Panik wenn Hunde untersagt sind die rechtliche Seite endscheidet für den Hundebesitzer ausser der Hund ist ein Dogge oder Bernhardiner aber sowas hält mann ja nicht in der Wohnung.
Wäre wirklich nett wenn mir einer sagen könnte ob das Anfechten selber machen kann damit das raus ist oder das gleich dem Anwalt übergebe werde morgen mal telefonieren aber wer weiss wie schnell ich einen Termin bekomme .Wäre auch nett wenn mir mal jemand sagen könnte was ich da alles reinschreiben muss ,hab nix passendes gefunden beim googlen.Aber wichtigste Frage ist und bleibt ob ich es selber machen soll oder der Anwalt.
Habe eben was interresantes gefunden und zwar das die Eigentümerversammlung nicht in der Öffentlichkeit zb gaststätte mit anderen Personen stattfinden darf ,da unsere Eigentümmerversammlung a in einer Gaststätte und b draussen auf der Terasse stattfand mit Laufkundschaft doch nichtig oder von vorne rein anfechtbar.Oder sehe ich da was falsch.
Erst mal danke für die vielen Kommentare werde erst mal anfechten was ist denn besser erst mal anfechten oder gleich zum Anwalt damit der das erledigt oder spilet das keine Rolle .