Hey kapoor2009
Bei einem Bruttoverdienst von 630,00 € hast Du/Deine Eltern weiterhin Anspruch auf das Kindergeld!!!!!!
Hier ein Auszug aus der Kindergeldkasse:
Für das Kind in Ausbildung und Studium:
Für das Kindergeld bei volljährigen Kindern gibt es eine Freigrenze von 8004 Euro. Freigrenze bedeutet: Wird die Grenze von 8.004 Euro überschritten, erlischt der Anspruch für den gesamten Bewilligungszeitraum und ist an die Familienkasse zurückzuzahlen. Dieser Betrag gilt, wenn das volljährige Kind für das gesamte Jahr Kindergeld erhalten hat.
Diese Freigrenze ist als Bruttobetrag anzusehen, jedoch werden noch Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sozialversicherung, etc. abgezogen.
Beispielrechnung:
Befindet sich das volljährige Kind in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, kann es bis zu 11.150 Euro verdienen, ohne die Freigrenze von 8.004 Euro zu gefährden.
11.150,00 € - 2.230 € (Sozialversicherung 20%) - 920,00 € Werbungskosten- pauschbetrag = 8.000 € (< 8.004 €)
Sind die Werbungskosten höher, so kann das Kind dementsprechend auch ein höheres Einkommen haben.
Kindergeld wird für Kinder zwischen dem 18. Und dem 25. Lebensjahr nur gezahlt, solange sich diese in einer Ausbildung oder Studium befinden. Diese Ausbildung muss auf ein bestimmtes Berufsziel hinarbeiten und dem Kind die Fähigkeiten vermitteln, diesen Beruf ausüben zu können. Die Kindergeld Auszahlung endet spätestens mit dem Schuljahr, bei Ausbildung oder Studium mit dem Monat, in dem schriftlich das offizielle Prüfungsergebnis bekannt gegeben wurde. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Ausbildungsvertrag für einen längeren Zeitraum abgeschlossen wurde oder das Kind weiterhin bei der Universität / Fachhochschule immatrikuliert bleibt.
Ich hoffe Dir mit meiner sehr langen Antwort geholfen zu haben!
Lg