Nachbesserung?
Ein Kunde verweigert auf ein von uns angefertigtes Möbelstück die Nachbesserung und fordert die Abholung und Rückabwicklung des Vertrages. Das Möbelstück wurde extra für den Kunden angefertigt und die Nachbesserung wäre für uns kein Problem. Können wir als Verkäufer einen Schadensersatz geltend machen wenn wir das Möbelstück zurück nehmen?
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