Ich habe heute eine Rechnung zur Wartung & CO-Messung der Heizung meiner alten Wohnung bekommen.

Aus der betreffenden Wohnung bin ich am 01.10.2016 ausgezogen. Taggleich zog auch meine Nachmieterin ein.

Scheinbar war die Wartung der Heizung 10/16 fällig. Muss ich die Rechnung nun zahlen, obwohl ich gar nicht mehr in der Wohnung wohne und die Wartung auch nicht in Auftrag gegeben habe? Die Rechnung wurde von meiner Nachmieterin mit Unterschrift abgenommen.

[Falls relevant: Ich bin einen Monat vor Kündigungsfrist ausgezogen jedoch hat meine Vermieterin mir die Kündigung zum 01.10.2016 bestätigt. Der neue Mietvertrag meiner Nachmieterin begann wohl am 01.11.2016

Auszug aus meinem alten Mietvertrag: § 24 Vereinbarungen über besondere Einrichtungen Als besondere Einrichtungen gelten: Zentrale Heizungsanlagen, Etagenheizungen [...] II. Etagenheizung Die Etagenheizung dient ausschließlich der Versorgung einer Wohnung mit Wärme. Sie wird vom Mieter eigenverantwortlich auf dessen Kosten betrieben. Der Mieter trägt die Kosten der Reinigung und Wartung der Etagenheizung als Betriebskosten gemäß § 4 Ziffer 2 des Mietvertrages. Die Beauftragungen dieser Arbeiten ist Sache des Vermieters. Hierzu gehören die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und der Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch einen Fachmann sowie die Kosten der Messungen nach dem Bundesimmissonsschutzgesetz.]