Danke für die Antworten!

@Rakete: Aber wir haben keinen Kondenztrockner. Ich glaube, dass wir einen Durchlauferhitzer haben, der mit Gas funktioniert. Kann das sein? Jedenfalls lodert eine Flamme in der Gastherme, sobald wir Warmwasser aufdrehen. Allerdings war der Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum bei weitem nicht so hoch... ich bin ratlos :(

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Es heißt in den Unterlagen für Versicherung A "fondsgebundene Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung" (außerdem erhielt ich mit dem Versicherungsschein für diese Versicherung noch einen weiteren Versicherungsschein, betitelt mit "Nachtrag zum Versicherungsschein, Lebensversicherung" - verstehe ich auch nicht).

Bei Versicherung B steht nur "Kapitallebensversicherung" (es handelt sich um den Tarif "Swing" vom englischen Versicherer Standard Life).

Ich bin mir insofern sicher, dass es sich bei beiden Fällen um eine KLV handelt, als dass ich dem BdV sämtliche Versicherungsscheine habe zukommen lassen und diese Einordnung ("fondsgebundene Rentenversicherung", "Kapitallebensversicherung" etc.) von deren Seite vorgenommen wurde.

Nochmal an alle Antworter, insbesondere aber an Shakotai: VIELEN DANK!!!

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Zunächst: Vielen, vielen Dank an alle Antworter :) Ich bin recht hilflos diesbezüglich und freue mich sehr über die Infos hier.

Der unabhängige Berater war www.bundderversicherten.de.

Zur fondsgebundenen Rentenversicherung schreiben sie (von mir gekürzt):

Erstens: "Bei dieser Versicherung handelt es sich um einen Rürup-Vertrag. Rürup-Verträge können aus steuerlichen Gründen interessant sein (klären Sie dies mit Ihrem Steuerberater), wurden vom Gesetzgeber aber hauptsächlich für Selbständige und Freiberufler eingeführt. Von der Kombination eines Rürup-Vertrages mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung raten wir grundsätzlich ab. Grund: Sie machen Ihren Berufsunfähigkeitsschutz von der Zahlungswilligkeit/Zahlungsfähigkeit hinsichtlich des fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrages abhängig. Der Berufsunfähigkeitsschutz würde nämlich entfallen oder stark reduziert werden, wenn Sie den fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrag beitragsfrei stellen würden, und einen neuen Berufsunfähigkeitsversicherungsschutz können Sie sich dann vielleicht wegen inzwischen aufgetretener Krankheiten nicht mehr verschaffen. Wir halten es für besser, Versicherung und Altersvorsorge voneinander zu trennen."

Zur Kapitallebensversicherung bei Versicherer B heißt es (ebenfalls gekürzt):

Zweitens: "Eignet sich meist nicht für die Altersvorsorge. Wir bevorzugen im Vergleich zur Kapitallebensversicherung die eigene Geldanlage. Weil Sie Ihre Kapitallebensversicherung vor dem Jahr 2005 abgeschlossen haben, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der steuerfreien Auszahlung. Dies kann ein Vorteil gegenüber der eigenen Geldanlage sein. Er kann aber wegfallen oder sich verringern, wenn Sie Ihre Kapitalertragssteuerfreibeträge noch nicht ausgeschöpft haben."

Zum Presseversorgungswerk heißt es:

Drittens: "Ist nur dann wirklich empfehlenswert, wenn Ihr Arbeitgeber einen Teil des Beitrags zahlt, die Beiträge also nicht komplett aus Ihrem Bruttoeinkommen stammen (ANMERKUNG VON MIR: Das ist bei mir der Fall – mein Arbeitgeber übernimmt einen Teil). Auch in diesem Zusammenhang halten wir eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung aus den unter 1. genannten Gründen nicht für empfehlenswert."

Was meint Ihr dazu? Vorab 1000 Dank!

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Versuch's mal mit dem REVO UNINSTALLER. Ist eine Gratis-Software, die installierte Programme i.d.R. vollkommen rückstandsfrei entfernt. Ich benutze sie seit langem und bin sehr zufrieden :) Tipp: Revo Uninstaller installieren, dann nochmal Nero, dann Nero über den Revo Uninstaller deinstallieren - fertig.

Gibt's unter http://www.revouninstaller.com/

Grüße :) N.

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Innerhalb von 20 Minuten so viele kompetente Antworten – beeindruckend! Zunächst vielen Dank an alle!

Ich halte fest:

  • als festangestellter Journalist bin ich Freiberufler und brauche keine Gewerbeanmeldung

  • Abrechnung per Rechnung inkl. lfd. Nummerierung, Abrechnungszeitraum und Steuernummer genügt

  • falls der Umsatz unter 17500 Euro ist, KANN ich beim FA einen Antrag auf Befreiung von der Umsatzsteuererklärung stellen. Inwiefern verändert sich die Form meiner Rechnung, falls ich es tue?

Ich kann die Nebentätigkeit also monatlich mit einer einfachen Rechnung abrechnen, auf der lediglich die Rechnungsnummer, der Zeitraum und meine Steuernummer angegeben sind? Ich muss nicht beim Finanzamt vorstellig werden? Sorry für die sehr einfachen Fragen – bin in solchen Dingen absoluter Laie.

Frage zur Steuernummer: Wie finde ich die heraus?

Vielen Dank!

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