Beweispflicht (Vermieter) für Schäden nach Auszug?
Hallo
Wir sind zum 01. August 2021 aus unserer Wohnung ausgezogen. Nun warten wir auf ein Teil unserer Kaution (abzüglich Betriebskostenabrechnung), die nun bald ausgezahlt werden soll.
Steht der Vermieter in der Beweispflicht, vermeintliche Reparaturen von Schäden (die angeblich durch uns entstanden sind) nachzuweisen?
Ein Übergabeprotokoll wurde bei Schlüsselübergabe von uns gefordert, jedoch vehement vom Vermieter abgelehnt bzw. war er nicht damit einverstanden!
Wir haben noch nie ein gutes Gefühl bei unseren "ehemaligen" Vermietern gehabt.
Uns wurde damals die Einsicht verwehrt, daß unsere Kaution auf ein Kautionssparbuch gelagert ist (dies geht so nämlich aus dem Mietvertrag hervor). Betriebskostenabrechnungen wurden manipuliert, um mehr Geld abzugreifen (Nachweislich). Und viele andere Dinge!
Zudem kam zum 30.07.2021 (kurz vor Auszug) ein Ableser um die Zähler abzulesen und nun soll am 31.01.22 jemand kommen, um unter anderem nochmal für uns abzulesen. Ich habe den Vermieter darauf hingewiesen, dieser stellt sich jedoch stumm! Ich gehe nun davon aus, daß versucht wird für die Zeit in der die Wohnung unbewohnt blieb (ca. 3 Monate), uns die Nebenkosten aufzubrummen.
- Wohnung ist mittlerweile wieder vermietet! -
Vielen Dank!