moin moin,
ich habe ende januar meinen führerschein (B,M,L) wegen fahrens unter alkoholeinfluss (1,37) verloren. insgesamt ist er 12 monate weg, bekomme ihn januar/februar 2012 wieder, war dumm genug von mir, strafe muss sein.
ich spiele jetzt mit den gedanken einen motorrad führerschein (offene klasse) zu machen. meine frage ist, kann ich damit jetzt schon anfangen, gegebenenfalls vor der wiedererteilung meines führerscheins die prüfung ablegen, so das ich dann jan/februar gleich aufs motorrad springen kann? oder muss ich die gesamte zeit bis dahin warten und kann ihn erst nach der wiedererteilung machen?