Soviel zum Thema seriöse antworten....
Verschiedene Theorien zu dem Thema kann ich mir selbst ausdenken, die frage ist wie es eigeldlich ist.
Der eine sagt mann kann keinen Schadensersatz fordern, da ich das hotel ja nicht bezahle (irgendwie logisch) der andere sagt dass die person Schadensersatz fordern kann, jedoch ohne dafür eine Begründung zu nennen.
@angeliclocket
wenn eine Einladung rechtlich wie eine Schenkung ist kann ich sie ja wegen grober Undankbarkeit rückgänig machen
@masirema
Seriöse antworten enthalten keinerlei persöhlicher Meinungen oder Wertung. Und auf Grund der Tatsache dass meine Eltern eine eigenen suite für mich und die "Person" gebucht haben ist davon auszugehen dass sie davon wussten.
Und noch zum Thema asozial; ich habe durchaus gründe die person ausladen zu wollen.
Über weitere antworten mit gesetzlichem Hintergrund würde ich mich sehr freuen.