Bestimmungen zum Jugendschutz lt. Rundfunkstaatsvertrag:
Sendungen, die die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen "beeinträchtigen" können, sind zulässig, wenn Kinder oder Jugendliche sie "üblicherweise nicht wahrnehmen". Dies erreicht der Programmanbieter dadurch, dass er die Sendungen entweder verschlüsselt und mit "Kindersicherung" ausstrahlt (nur für digitales Pay-TV gefordert) oder aber Sendezeiten wählt, zu denen Kinder oder Jugendliche üblicherweise nicht mehr fernsehen. So gilt als Faustregel: Das Tagesprogramm muss für alle Fernsehzuschauer - auch Kinder - geeignet sein. Ab 20.00 Uhr beginnt das Programm für ältere Kinder und Jugendliche: Je später der Abend, desto eher ist es Erwachsenenprogramm! (§ 5 JMStV). Für Jugendliche unter 16 Jahren nicht geeignete Sendungen müssen als solche angekündigt werden: "Die nachfolgende Sendung ist für Zuschauer unter 16 (bzw. 18) Jahren nicht geeignet" sollte als Warnung ernst genommen werden...
denke sagt wohl alles aus, auch wenn viele leider von zu vielem BigBrother schauen vergessen haben was Sitten sind. Ich als Vater möchte es mir aussuchen wann ich mein Kind mit so etwas befasse und möchte mir das nicht von einem Sender sagen lassen. Und nein ich möchte meinem Kind nicht verbieten Fernseher zu sehen!