Bestimmungen zum Jugendschutz lt. Rundfunkstaatsvertrag:

Sendungen, die die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen "beeinträchtigen" können, sind zulässig, wenn Kinder oder Jugendliche sie "üblicherweise nicht wahrnehmen". Dies erreicht der Programmanbieter dadurch, dass er die Sendungen entweder verschlüsselt und mit "Kindersicherung" ausstrahlt (nur für digitales Pay-TV gefordert) oder aber Sendezeiten wählt, zu denen Kinder oder Jugendliche üblicherweise nicht mehr fernsehen. So gilt als Faustregel: Das Tagesprogramm muss für alle Fernsehzuschauer - auch Kinder - geeignet sein. Ab 20.00 Uhr beginnt das Programm für ältere Kinder und Jugendliche: Je später der Abend, desto eher ist es Erwachsenenprogramm! (§ 5 JMStV). Für Jugendliche unter 16 Jahren nicht geeignete Sendungen müssen als solche angekündigt werden: "Die nachfolgende Sendung ist für Zuschauer unter 16 (bzw. 18) Jahren nicht geeignet" sollte als Warnung ernst genommen werden...

denke sagt wohl alles aus, auch wenn viele leider von zu vielem BigBrother schauen vergessen haben was Sitten sind. Ich als Vater möchte es mir aussuchen wann ich mein Kind mit so etwas befasse und möchte mir das nicht von einem Sender sagen lassen. Und nein ich möchte meinem Kind nicht verbieten Fernseher zu sehen!

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manche sind hier so dumm, warum darf ich dann mir als 14 oder 15 jähriger kein Sexspielzeug bei Beate Uhse kaufen?, euch gefällt es auch wenn man euch im Fernseher den Stinkefinger zeigt und f...k y..u dazu singt, was lernt hier ein 8 jähriger der das zuffällig sieht. Kinder sollten sich hier bei diskussion lieber raushalten, und wer mit "ey alter" schreibt der hat wohl zu viel Fernsehen gesehen und zu wenig in einem Buch! Mit über 16 ist man noch lange nicht erwachsen! Und leute die teilweise nackt auf normalen Strände herumlaufen sollten hier wohl auch lieber nicht mitdiskutieren da nichts konstruktives dabei rauskommen wird!

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