Hallo, ich bin 14 Jahre und Mitglied in einem Schützenverein und wollte frage, ob ich eine Luftdruckwaffe (in diesem Fall eine Luftpistole) ohne volljährige Begleitperson in einem Waffenkoffer mit 4-stelligem Zahlenschloss/ABUS-Schloss von meinem Haus direkt zum Schützenverein/ zur Schießstätte(ca. 600m) transportieren darf.
Ich hab dass WaffG bereits durchsucht aber nichts gefunden. Währe nett, wenn jemand wüsste, ob es für den Transport von Luftdruckwaffen für Sportschützen eine Ausnahme gäbe.
Ich benutze die Luftpistole nur in der örtlichen Schießstätte unter Standaufsicht. Es geht hier nur um den Transport durch minderjährige.