Hallo.
Ich bin betrunken Auto gefahren, wurde angehalten, mitgenommen.
Mir wurde der Führerschein direkt abgenommen zusätzlich Blut vom Arzt abgenommen.
Etwa 2 Wochen später habe ich ein schreiben bekommen in dem ich Angaben zu mir und zu dem Sachverhalt machen sollte. Ich habe dieses Schreiben mit den Angaben zu mir beantwortet und unten angekreuzt das ich die Tat zugebe.
Dieses Ereignis ist mir ende Juli passiert. (also schon fast 3 Monate her)
Jetzt habe ich Post von dem Amtsgericht bekommen:
**"Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird gegen Sie wegen Fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr - Vergehen nach §316 Abs.1, Abs.2, 69 Abs.1, 69a StGB eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40 Euro (1200Euro) festgesetzt.
Ihnen wird Ihre Fahrerlaubnis entzogen, Ihr Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, Ihnen vor Ablauf von 8 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen."****
Muss ich den Führerschein neu machen?
oder bekomme ich diesen so wieder nach Ablauf der Sperrfrist?
Wo muss ich mich da und wie melden?
Wann beginnt die Sperrfrist? Am Tag der Führerscheinabgabe oder am Tag des Urteils?
(das wären dann über 2 Monate später, somit 10)
In dem Schreiben steht nichts von Punkten?! Wieviel bekomme ich und wie lange bleiben diese Stehen?
Darf ich in der Zwischenzeit wenigstens Mofa fahren?
Dafür habe ich noch eine Prüfbescheinigung aus der Schule.
Ich habe eine Fahrerkarte, muss diese dann neu ausgestellt werden, weil dort ja eine nummer vom Führerschein drauf war? und muss ich diese auch eigentlich abgeben?
vielen dank im vorraus.