Antwort
Das darf, aber lediglich nur in den ersten 5 Wochen. Anschließend, also ab der 6. Woche muss Vollzeitlich bezahlt werden.
Das darf, aber lediglich nur in den ersten 5 Wochen. Anschließend, also ab der 6. Woche muss Vollzeitlich bezahlt werden.
Frage hat sich schon erledigt.