Arbeitsamt will mir eine Umschulung nicht bezahlen, Ärtzliches gutachten, trotz Kompetenzfeststellun

Hallo,

ich habe mal wieder ein Problem mit dem Amt, und zwar,

ich habe mich zu einer Kompetenzfeststellung angemeldet bzw. sollte _Diese vom Amt machen. (dieses wollte ich sogar sehr gerne machen) weil ich eine chance habe da eine 1 jährige Umschulung zum Anlagenmechaniker zu machen.

Nun habe ich diese Kompetenzfestsellung gemacht mit sehr guten Ergebnis, der schule... diese habe festgestellt das ich mich zum Anlagenmechaniker sehr gut eigne und diese mich sehr gerne ausbilden wollte,,, daraufhin bin ich zum amt und habe den das Schriftstück vorgelegt. alles ok bis dahin,,

Am nähsten Tag ruft mich mein Meister von der schule an, und sagt ( das amt hätte bei ihm angerufen um zu sagen das er das nicht für gut heist den seiner meinung nach sollte ich doch lieber Krankenpfleger lernen ?! weil meine Eltern doch Pflegebedürftig sind ?! Ich war fassungslos vorallem weil meine Eltern keineswegs Pflegebedürftig sind ! Mein Papa arbeitet in einem Kernkraftwerk in Schweden und meine Mutter ist Pflegerin in Flensburg!!!

Naja, dann ging ja noch weiter,, die haben sich mit meinen berufsberater weiter unterhalten und er willigte den doch ein,, (Dachten wir Zm.) die SAusbildung sollte schon am 05.05.2014 anfangen wollte ich dazu gesagt haben. Nun sollte ich heute zum amt die Bewilligung unterlagen abholen,, daraufhin als ich da war im Böro meines Berufsberaters,, sagte er ich habe eine gute und eine schlechte nachricht für Sie,, welche wollen Sie als erstes hören,, ich sagte die schlechte... ok sagt er,, das wirt nichts mit dem 05.05.2014 ich fragte warum ?! ja weil wir noch ein Ärtzliches gutachten brauchen ob Sie gesund sind bzw. ob Sie es überhaubt schaffen ?! ich sagte ja sontzt hätte ich nicht diese kompetenzfestsellung gemacht oder ? ja diese ist den doch nicht so ausschlaggebend sondern das Ärztliche gutachten !! Dieses muss gemacht werden wenn einer eine Umschulung machen möchte die über 6 Monate geht.

Daraufhin sollte bzw. musste ich eine Entbindung der Ärztlichen Schweigepflicht unterzeichnen, dieses wollte ich erst nicht weil ich es nicht für gut heiße, das andere mir fremde Personen über mich und meine Gesundheit bescheid wissen ... hätte ich es nicht unterzeichnet sagt er ,, dann währe erst recht nichts mehr draus geworden.

Dann frage ich mich warum stimmen die der kompetenzfeststellung ohne Probleme zu, aber einer Umschulung in den gleichen Hause, mit den gleichen Voraussetzungen nicht oder sehr schwer zu bzw. nur mit gutachten,, wozu habe ich es den überhabt gemacht diese feststellung die über 1 monat ging wofür das amt über 1000 Euro schon gezahlt hat??

Naja nun kann ich nicht zum 05.05.2014 anfangen sondern muss warten!!!

Meine frage lauten, muss ich dieses gutachten machen beim Psy doctor ? Musste ich es unterzeichnen (die Entbindung der Ärztlichen Schweigepflicht) ? was kann ich noch tun um endlich ohne Probleme einfach meine Umschulung zu machen ? bitte um hilfe ich bin echt am verzweifeln?!

...zum Beitrag

Hallo, ich bin sozusagen in der gleichen Lage. Ich kämpfe jetzt schon über 1 Jahr, um eine Umschulung machen zu können. Anfang diesen Jahres, lies ich, das Ende Januar die Umschulung beginnt und bin denen richtig auf die Nerven gegangen. bei einem Gespräch mit meiner zuständigen Arge-tante sagte man mir, das ich keine Vorkenntnisse, noch ein Praktikum absolviert habe und es Ende Januar nichts wird, weil sie das Geld nicht zum Fenster rausschmeißen wollen. So weit so gut, habe ich dann ein Praktikum gemacht, was mir auch sehr gut gefallen. Danach hieß es wieder warten etc. um einen Termin zu bekommen. Nachdem ich endlich ne Auswertung hatte, wurde mir mitgeteilt, dass ich ne neue Bearbeiterin bekomme und ich dachte: "Na prima", da kann ichs gleich vergessen. Jedenfalls hatte ich bis ende 2013 freiwillig an ner Maßnahme teilgenommen, um nicht nur zuhause rumzusitzen. In dieser Maßnahme war auch ne Frau, die eine Umschulung anstrebt und diese ohne Vorkenntnisse und Praktika bekommen hat, trotz gleicher Arge. Auch im nachhinein sind noch mehrere solcher Kanditaten hinzugekommen, die nichts dergleichen vorweisen konnten, was mich stutzig macht. Jedenfalls habe ich ende April das 2. Gespräch mit der neuen Argetante gehabt, musste die Schweigepflichtsentbindung unterschreiben und paar Zettel wg gesundheitlichen Problemen etc., sonst hätte ich gleich nen Haken an die Umschulung machen müssen. Jedenfalls muss ich zum psychologischen Gutachten, was angeordnet wurde, Dauer der Wartezeit ca. 4 Wochen (ca. Ende Mai) und dann habe ich wieder nen Gespräch mit der Arge. Bin echt gespannt, obs dieses mal gespannt, obs nun klappt, weil letzte Umschulung Ende Juli beginnt oder ob wieder nur Steine in den Weg gelegt werden. Jurek1983: Dir drücke ich die Daumen und halte mich mal bitte auf den laufenden, wie es bei dir weiter-bzw. ausgeht.

...zur Antwort
Umgangsrecht: mein Sohn (6 Jahre) will nicht mitgehen!

Der Vater von meinen Sohn (6 Jahre) u. ich sind seit Januar 2009 getrennt. Der Grund dafür waren unter anderen Gewalttätigkeiten, sein cholerisches u. lautes Verhalten, das Desinteresse am Sohn (war nur genervt und hat nie mich in der Betreuung und Pflege etc. unterstützt) das mich letztendlich dazu gezwungen hat ins Frauenhaus zu gehen... der Umgang fand zwar statt in den letzten Jahren, aber immer wieder mit Streitigkeiten seinerseits, sein cholerischen und lauten Verhalten,mit Vorwürfen und Beschimpfungen an mich, wo es ihn nicht störte, dies vor unseren Sohn aus zutragen. Ich hatte mehrmals versucht über DRK oder ähnliche Vereine eine Beratung zur Klärung der Probleme zu bekommen,die der Vater jedesmal ablehnte, bis er vom Gericht dazu aufgefordert wurde, was zuletzt im Jahr 2008 bis 2009 stattfand. Er versprach sich immer zu ändern, jedenfalls vor der Psychologin, doch beim Umgang war nie davon etwas zu spüren. Im März 2011 wurde per Beschluss der Umgang 14-tägig von Donnerstag bis Sonntag, sowie die Feiertagsregelungen und jeden Mittwoch ein Telefonat mit dem Vater festgelegt, ansonsten bei Nichteinhaltung: 25000 Euro Geldstrafe oder Ordnungshaft. Seit Mai 2013 möchte mein Sohn nicht mehr telefonieren aufgrund mehrerer Vorfälle, was bis heute anhält und der Kleine bei jeden Anruf sich entweder die Ohren zuhält, sagt, das er nicht möchte oder sich sogar in der Wohnung versteckt. Nachdem 2012 wieder Probleme auftauchten, versuchte ich erneut beim DRK die Beratung zu beanspruchen, doch im Januar kam dann der Anruf von der Psychologin, das der Vater kein Interesse hat und die Beratung nicht in Anspruch nehmen möchte. In letzter Zeit wurden die Streitereien vom Vater immer schlimmer, auch die Vorfälle, was mein Sohn berichtet und mich echt traurig machen. Seit dem 19.12.2013 hat er jeden Umgang total verweigert, weil er laut seiner Aussage: -zur Oma muss, die er nicht mag, aber sein Vater sagt, dass er da hin muss -er nicht geduscht wird (kommt stark riechend vom Umgang zurück), noch nicht mal mit dem Waschlappen gewaschen wird -er heiße Mahlzeiten essen muss, die er auf drängen vom Vater zu sich nimmt, ihm dann zu heiss sind und er dafür noch geschimpft wird -er generell ein lautes, fast schon schreiendes Auftreten hat, ihn immer nur schimpfen würde -er im Bett vom Vater schlafen muss, weil sein Bett mit anderen Sachen beladen ist -er nie Zeit für unser Kind hat, geschweige denn mit ihm spielt -er nie eine Umarmung oder ein Kussi bekommt, was er sich nach den Umgang von mir alles holt,da der Vater von Babyalter keine Bindung hatte, wie jetzt auch noch (bsp. jedesmal wenn er unseren Sohn abholt oder wiederbringt, erfolgt keine Begrüßung etc., sprich der Vater läuft vorne weg u. der Kleine hinterher) usw. Jedenfalls habe ich jetzt nochmals das DRK um Hilfe gebeten u. nächste Woche einen Termin mit Sohn, damit er alles sagt was vorgefallen ist bzw. was noch? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann Tipps geben? danke im voraus

...zum Beitrag

ich habe vor 2 stunden nochmal genauer erläutert bzw. unter die Antwort von isomerisation kommentiert, damit ihr nen Durchblick habt

...zur Antwort