Hallo,
mein Bekannter (49 Jahre) hat am 01.01. dieses Jahr eine neue Stelle angetreten. Heute (16.11.) ist er bereits seit 7 Wochen Krank geschrieben und wird das auch auf unabsehbare Zeit bleiben. Diagnose Bluthochdruck (kleiner Wert >140! - übrigens nicht Dick) und Probleme mit dem Herz. So dass auch eine Kur im Januar oder Februar schon sicher ist. Natürlich möchte sich sein Brötchengeber so schnell wie möglich von Ihm trennen. Vorschlag ist ein Aufhebungsvertrag, der zum 31.12. endet. Da wird mein Bekannter aber noch Krank geschrieben sein (Prognose des Doc).
Soweit zum Sachverhalt.
Die Frage bezieht sich auf die Fortzahlung des Krankengelds. Heisst, wenn mein Bekannter zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus der Firma Krank geschrieben ist, zahlt dann die Krankenkasse weiter Krankengeld? Das Arbeitsamt zahlt die ersten 12 Wochen def. kein Arbeitslosengeld daher stellt sich die Frage. Oder verlischt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Anspruch, weil er evtl. ab dem Zeitpunkt gar nicht kranknversichert ist (weil ja auch das AA erst nach 12 Monaten bezahlt)? Mein Bekannter kann ja seinen Arbeitgeber nicht zwingen Ihm zu kündigen - dann wär alles einfach.
Wäre schön, wenn jemand Info hat was beim Ausscheiden aus der Firma durch Aufhebungsvertrag wärend eines Krankenstandes alles zu beachten / bedenken ist.
Vielen Dank für die Unterstützung!
PS Mein Bekannter möchte auch aus eigenem Willen die Firma verlassen. Gleich nach Arbeitsantritt kams zu erheblichen persönlichen Spannungen die bis zuletzt anhielten und in Richtung Mobbing gehen. Daher der Reiz evtl. zu unterschreiben...