Nur wenn du sie isst.
Die Vermieterin hat es der Gebäudeversicherung gemeldet, nicht die Versicherung...
Die Kontoführungskosten sind bei jeder Sparkasse unterschiedlich. Überweisungen per Homebanking oder am Selbstbedienungsterminal sind bei den meisten allerdings kostenfrei. Also ist das auf jeden Fall die günstigste Variante für dich.
Ich versteh nicht, warum du sauer auf die Sparkasse bist. Was können die dafür, dass du eine Pfändung auf dem Konto hast, oder dass die ARGE dir wegen einer Falschberechnung was nachzahlt? Bei einem P-Konto ist die Sparkasse bei der Bearbeitung an gesetzliche Vorgaben gebunden, da können die nicht "mal so eben" selbst bestimmen was sie auszahlen. Also ist warten angesagt, bis die richtigen Papiere dafür beim richten Sachbearbeiter landen, per Hauspost ist das meist am nächsten Tag der Fall. Ansonsten wäre es ja auch noch eine Möglichkeit mit dem Pfändungsgläubiger eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Dann wird die Pfändung meist ruhend gestellt und du hast keine Probleme mehr mit deinem Zahlungsverkehr.
Das mit einem Tag später abholen kenne ich nur bei einem P-Konto mit laufender Pfändung. Ist das nicht der Fall sollte es sofort verfügbar sein. Wenn es ein Pfändungsschutzkonto ist, dann solltest du morgen das Geld bekommen, auch wenn Samstag ist.
Wenn du es per Überweisung bezahlt hast ist keine Rückbuchung möglich. Das geht nur bei Lastschriften.
nein, keine Ahnung was du meinst.
Hi, ich hatte als Kind das gleiche Problem. Nachdem ich mir einen Zahn auf dem Tisch eingeschlagen hatte ist dieser abgestorben, sah aber normal aus und konnte drin bleiben. Der bleibende Zahn kam dann auch dahinter. Er wurde gezogen und ich hab ne Zahnspange gekriegt. Heute sind alle Zähne da wo sie hingehören, also mach dir nicht zu viel Sorgen!
Du wirst Gebühren zahlen müssen, da du ja kein Kunde bist. Warum eröffnest du nicht bei der Sparkasse wo du wohnst ein Konto? Die können das alte dann unkompliziert über den Sparkassen-Umzugsservice auflösen. Ist auf Dauer einfacher!
Das ist eine Abkürzung für Kundenberater Lehrgang
Sprich mit einem Berater deines Vertrauens. Nicht alle Bankberater sind böse und haben es nur auf ihre Provision abgesehen. Bevor du alles auf ein Tagesgeldkonto mit einem jetzt verlockenden Zinssatz legst musst du dir erst mal klar werden was du möchtest. Kurzfristig für den nächsten Urlaub sparen, mittelfristig auf ein Auto oder das Eigenkapital für eine Immobilie, langfristig für die Altersvorsorge? Oder am besten aufgesplittet für alle 3 Bereiche? Dann ist deine Risikobereitschaft wichtig: Sind für mittel- bis langfristige Wünsche vielleicht Investmentfonds was für dich, oder bist du da sehr konservativ. Willst du mal Eigentum ist vielleicht der Bausparvertrag das Richtige für dich. Also sprich mal mit jemandem der Ahnung hat, besser mit mehr als einem, denn der ach so unabhängige Finanzberater mit dem riesen Angebot hat meist einen viel höheren Einkommensdruck dir was zu "anzudrehen" als dein fester Bankberater mit seinen hauseigenen Produkten, der dich mit seinem Festgehalt auch in 20 Jahren noch als glücklichen Kunden haben will.
Überweisungen kannst du nur bei deiner Hausbank (und ihren Filialen) machen. Wenn du zu einer fremden Sparkasse oder Bank gehst kannst du eine "Bareinzahlung zugunsten Dritter" machen, die allerdings mit höheren Kosten (ca. 15 EUR, je nach Institut) verbunden ist. Diese dauert etwas länger als eine Überweisung, da das Geld zuerst auf ein Zwischenkonto gebucht wird und dann meist am nächsten Tag erst rausgeht. Kann also auch mal 2 Tage bis zur Gutschrift dauern.
Das mit dem Girokonto hast du richtig erkannt. Sparkonten kann man haben soviele man möchte, wahrscheinlich ist auf einem davon dein Komuniongeld. Ein Prämiensparen ist ein regelmäßiger Sparvertrag, also wird jeden Monat eingezahlt. Das ganze KANN bis zu 25 Jahre laufen, je länger es läuft, desto höher ist die zusätzlich zu den Zinsen gezahlte Prämie. Wahrscheinlich sollst du das Geld mit 18 kriegen.
Hallo, vielleicht hast du die Karte zu lange nicht entnommen? Dann wird sie aus Sicherheitsgründen einbehalten. Ansonsten gab es vor kurzem den Fall, dass bei Kartenzahlungen an Händlerterminals Dubletten hergestellt wurden. Wenn die Banken die Listen mit den betroffenen Konten erhalten werden die Karten sofort gesperrt um Missbrauch vorzubeugen. Sprich am Montag mit deiner Bank, die können dir sicher näheres sagen.
das kannst du machen, wie du möchtest. Wenn du in einer Hauptstelle bist, gibts vielleicht sogar eine Kantine, in der du was bekommen kannst.
befriedigend, wie die Note schon sagt. Gut wäre er mit 2,1
für mich klingt es richtig.
Ja, du kannst überweisen und ja, du kannst die Nullen weglassen. Nullen am Anfang der Kontonummer sind unwichtig, am SBT löscht er sie meist sowieso automatisch weg. Der Empfänger kann sich den Zugang dann im Sparbuch nachtragen lassen, oder wenn es auf Sparcard umgestellt ist am KAD ziehen.
Wenn ihr 3 Erwachsene und 2 Kinder seit, dann ist doch für jedes Kind hinten ein Platz mit 3-Punkt-Gurt frei! Da muss dann halt mal ein Erwachsener in die Mitte. Für ein Kind wäre mir der Platz nur mit Beckengurt zu gefährlich!
Die können auch nicht mit sich reden lassen, da ein Sparbuch eine Urkunde ist und bei Nichtauffinden derselben ein Aufgebotsverfahren gemacht werden muss. Zitat Wiki: "Bei Verlust oder Vernichtung der Sparurkunde ist ein Aufgebotsverfahren speziell für hinkende Inhaberpapiere nach § 1023 ZPO vorgesehen, doch besteht bei Spar(kassen)büchern die Möglichkeit eines vereinfachten Aufgebotsverfahrens. Dieses Verfahren findet außergerichtlich statt, indem der Verlust im Gemeinde- oder Amtsblatt[9] öffentlich bekannt gemacht wird und dem Inhaber des Spar(kassen)buchs die Möglichkeit gibt, seine Rechte binnen drei Monaten anzumelden. Nach Ablauf der Ausschlussfrist wird das Spar(kassen)buch vom Vorstand des Kreditinstituts (etwa nach § 16 Abs. 2 Nr. 6 der Sparkassenverordnung NRW) für kraftlos erklärt. Diese Kraftloserklärung hat die Wirkung wie eine Kraftloserklärung als Teil eines Ausschlussurteils, das im gerichtlichen Aufgebotsverfahren ergeht (§ 952 ZPO). Dieses schließt andere Personen mit ihren möglichen Rechten an einem Spar(kassen)buch aus. Durch die Kraftloserklärung werden vernichtete, verloren gegangene oder abhanden gekommene Sparkassenbücher wertlos, weil der verbriefte Anspruch mit dem Ausschlussurteil erlischt." Für diesen Aufwand sind 30 EUR gerechtfertigt. Das läuft auch bei allen anderen Banken so, außer es sind Kleinstbeträge.