Antwort
Generell kannst du es versuchen. Es ist allerdings so, das du mit 16 Jahren nur beschränkt Geschäftsfähig bist, das heißt, wenn du das Handy kaufst ohne, dass deine Eltern eingewilligt haben ist der Vertrag zwischen dir und dem Händler schwebend unwirksam. Wenn deine Eltern nach dem Kauf von dir verlangen, dass du es zurückgibst, muss der Händler es zurücknehmen, weil du ja noch 16 bist. Du kannst es aber probieren. Außerdem kann es halt sein, dass der Händler es dir nicht verkauft und nach einer Einwilligung verlangt. Das Recht dazu hat er. Kommt halt ganz auf den Händler an.