Schönen Guten Tag, ich habe aus jugendlichem Leichtsinn (18 Jahre alt, männlich) vor 2 Wochen eine Schachtel Zigaretten im Wert von 6 Euro aus meiner Kauflandfilialie geklaut. Ich bin bis dato nicht verurteilt wurden bzw. war auch noch nie auffällig. Ich wurde lediglich mit einem Kumpel erwischt, der sich einen Joint anzündete. Da ich diesen Joint aber weder mitrauchte, noch hatte ich irgendwelche illegalen Substanzen mit, wurde meine Anzeige natürlich fallen gelassen. Nun habe ich einen Äußerungsbogen bekommen und soll mich nach § 163 a Abs. 1 Satz 2 StPO äußern. Auf der Blattunterseite des Fragebogens sind bestimmte, vorgegebene Äußerungen, die ich ankreuzen kann. Unter anderem: "Ich gebe dir Straftat(en) zu", "Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage wäre ich einverstanden" oder auch "Ich möchte mich nicht äußern". Aber diejenigen unter euch, die damit zu tun haben, wissen sicherlich, was dort steht. Meine Frage: Lohnt es sich, die Geldauflage zu akzeptieren oder kann ich damit rechnen, dass diese Anzeige eh fallen gelassen wird? Einige Internetuser, deren Seriösität ich nicht verifizieren kann, meinten, ich solle mich jedenfalls nicht detailliert äußern oder vernehmen lassen. Genaugenommen waren das Antworten auf ähnliche Fälle, meistens aber noch unter 50 Euro.
Ps: Ich habe die Schachtel am nächsten Tag dann auch bezahlt