Ganz klar, NEIN dürfen sie nicht. Nach §51 Abs.4 der "Übergreifenden Schulordnung Rheinland-Pfalz" heißt es: "Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten." Damit sollte deine Frage beantwortet deine Zweifel berechtigt und die meisten Antwortet hier falsch sein.
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Die gleiche Frage habe ich mir auch schon gestellt und bin ebenfalls in der 11. Denn es gestalltet sich völlig anders als ihr alle glaub. Und da braucht ihr "ninastern" auch gar nicht so zu behandeln. In der 11. Klassenstufe ist das Verhältnis zwischen Mündlichem und Schriftlichem nicht 50/50! Soviel weiß ich schon, wie das alles jetzt allerdings genau gerechnet wird, weiß ich auch nicht.