hi,
ich habe Omas Haus geerbt mit Riesengrundstück.
An der einen Seite verläuft ein Graben. Dort wurde vor bestimmt 30 Jahren eine Wildhecke gepflanzt.
Diese wird alle zehn jahre abschnittsweise auf den Stock gesetzt (zurück geschnitten). Ein paar Bäume können natürlich ungestört weiterwachsen.
Gestern bekam ich einen Brief vom Wasserverband, die Hecke müsste weg, der Abstand zum Graben wäre zu gering, was so auch richtig ist.
Statt fünf Meter sind es nur zwei. Sie könnten angeblich nicht vernünftig mähen. Auf der gegenüberliegenden Grabenseite ist Wiese.
Von dort mähen sie mit Traktor und Auslegemähwerk beide Seiten ohne Probleme. Das Argument sticht also nicht.
Was mich am meisen ärgert: Ihre eigenen Hecken an Gewässern stehen noch näher dran, da scheint das kein Problem zu sein.
Ich bin bereit, die Hecke zurückzuschneiden, aber ich werde die nicht roden!!
Die müsste doch Bestandsschutz haben nach mindestens fünf Jahren nach der Anpflanzung, oder?