ich würde dir gern Helfen, auch ich wurde lange von dem schwarzen Mann mit Hut verfolgt, das erste mal wo ich ihn gesehen habe war ich drei oder vier, ich hab Jahre lang gedacht ich habe von ihm geträumt doch das wurde mir nur eingeredet ich hab ihn wirklich gesehen und das über Jahre, allerdings muss ich dir sagen diese Gestalt war kein Mensch es sah so aus aber das Gesicht hab ich nie gesehen. Und diese Gestalt war böse, es trachtete mir nach dem Leben und das nicht nur einmal, er hat versucht mich 9 Mal umzubringen und ich war nur mit Glück oder mit Hilfe meiner Schutzengel dem Tod von der Schippe gesprungen. er hat mir mein Leben zur Hölle gemacht, soviel Pech kann kein Mensch haben, selbst meiner Familie hat er geschadet. Es ist heute so das er besiegt wurde ich möchte dir auch schreiben wie, doch zuvor möchte ich dir sagen die Geschichte ist so unglaublich doch ich bin der festen Überzeugung das sie wahr ist. Die Geschichte ist so: Meine Mutter ist am letzten Samstag gestorben, doch noch an ihrem Sterbebett hat sie mir eine Vision geschickt. sie zeigte mir was passiert ist, allerdings die ganze Wahrheit zeigte sie mir erst später ich wachte am dienstag auf und wusste was passiert ist: In der Nacht besuchte der schwarze Mann meine Mutter an ihrem Bett, und lachte ihr ins Gesicht und sagte ihr das er mich holen will und zwar dieses Mal entgültig, meine Mutter lief ihn hinterher und kämpfte mit ihm, dann fiel sie um und riss ihn mit sich, er war nun in ihr, sie kämpfte weiter mit ihm doch ihrgentwann wusste sie nicht mehr wie sie da lebend wieder rauskam also verlies ihre seele ihren Körper aber sie wusste sie muss ihn dort gefangen halten und mit aller Macht verhindern das man ihn rauslässt sie sorgte dafür das ihr Herz nicht mehr arbeitete als man sie in den OP bringen wollte sie wollte verhindern das sie aufgeschnittten wird und er freigelassen wird, als die Ärzte opduzieren wollten willigten wir nicht ein aber wir hatten keine Entscheidungsmacht mehr der Staatsanwalt musste entscheiden und das Krankenhaus legte ein schreiben vor, wo sie einwilligte doch das Blatt Papier war zwar mit ihrem Namen unterschrieben doch es war nicht ihre unterschrift, und der Staatsanwalt entschied sich gegen eine Obduzion und so wurden wir ihn los ihr körper wurde in geweiter Erde begraben und so ist er gefangen und wird sterben. Ich weiss es klingt unglaublich doch es ist wahr viele Dinge die mir unüberwindbar erschienen haben sich bereits aufgelöst, meine Mutter hat sich für mich geopfert, einen grösseren Liebesbeweis konnte sie mir geben.
Da ich selbst in so einer Wohnsituation lebe, mußt du und deine Mitbewohnerin ein Schreiben aufsetzen in den ihr Begründet das ihr nur eine Wohngemeinschaft habt und nicht eine Eheähnliche Beziehung pflegt, das muß dem Amt reichen um die entscheiden zu euren Gunsten entscheidet,teilt dem Amt auch mit das du für die Miete deiner Mitbewohnerin nicht einstehen kannst und willst, das es dringend erförderlich ist das die Mite und Nebenkosten überwiesen werden müssen droht damit sich an höherer Stelle zu beschweren oder notfalls einen Eilantrag beim Sozialgericht zu stellen, das hilft meistens schon. Falls das wirklich nichts bringen sollte, stellt einen Eilantrag beim Sozialgericht der wird in der Regel meist in 2-3 Tagen entschieden und dann muß das Amt zahlen, denn zustehen tut das deiner Mitbewohnerin.
Du brauchst ein Atest von deinen Arzt und dein Arzt muß dich krank schreiben, denn nur so bist du vorübergehend nicht arbeitsfähig das gilt auch für Maßnahmen. Ansonsten muß du dich auf eine Leistungskürzung einstellen.
Zuerst einmal herzlichen Glückwunsch, so nun zu deiner Frage, das Amt wird dir und deinen Kindern weiterhin ergänzenden Mittel zahlen. Allerdings wird das Gehalt deines Mannes mit eingerechnet, aber es gibt Freibeträge(gib hier im Internet alle deinen Daten und Einkommen in einen Hartz4 Rechner ein und der spuckt dir dann aus was du bekommst), deine Ansprüche gegenüber deines Exmannes für die zwei ersten Kinder besteht weiterhin, allerdings erhälst du keinen Unterhaltsvorschuß mehr wenn du verheiratet bist. Da du auf deiner Lohnsteuerkarte jeweils ein halbes Kind hast kannst du die beider ersten Kinder auf deinen Mann übertragen, allerdings nur jeweils ein halbes, das dritte Kind da sein leibliches kann er voll auf seine Lohnsteuerkarte schreiben lassen, falls eure Ehe nicht halten sollte kannst du ihm die Kinder auch wieder weg nehmen schon im Trennungsjahr.
Das Wohngeld für Kinder gibt es schon länger, ich mußte das letztes Jahr auch beantragen, die Regelung ist wenn das Kind durch Unterhalt und Kindergeld mehr bekommt als Hartz4 Regelsatz und Miete + Heizkosten, wenn dies der Fall ist darf du für das Kind Wohngeld beantragen, obwohl das absuluter Blödsinn ist weil es dir sowieso angerechnet wird, aber wenn das bei dir auch der Fall ist, hast du eine Unvallvers. oder eine Haftpflicht, dann kannst du bei der Arge 30,- Euro monatl. geltend machen, wenn dein Kind eigenes Einkommen hat (Unterhalt und Kindergeld).
Bei Hartz4 zahlt die Krankenkasse den Doppelten Festzuschuss, lass dir von deinem Zahnartz einen Heil- und Kostenplan aufstellen und schicke diesen zusammen mit deinen Hartz4 Bescheid zur Krankenkasse. Dann bekommst du zu 100 % die Kosten von der Krankenkasse die diese in ihrer Liste haben. Kläre mit deinem Zahnarzt das er die Kosten so gering wie möglich halten soll, dann hast du vieleicht nichts mehr zuzubezahlen oder nur noch einen geringen Teil. Die Arge so wieviele sagen übernehmen für Zahnersatz keinen Cent, das hab ich selbst versucht die gewähren noch nicht einmal ein Dahrlehn, aber viele Zahnärzte sind mit Ratenzahlung einverstanden. Erkundige dich als erstes bei deinem Zahnarzt, ob dieser dann die Behandlung unter Narkose macht weiß ich nicht, aber ich habe letztens mal einen Bericht im Fernsehn gesehen das die Krankenkassen dafür die Beiträge deutlich gesenkt haben und das dann kein Arzt für diesen Preis machen möchte.
Kindergeld und der Kinderbonus sind Sozialleistungen vom Staat und unterliegen damit nicht dem Pfändungsrecht, Pfändungsfrei sind alle Sozialleistungen, da diese zum Lebensunterhalt zählen. Das sieht man schon daran das der Kinderbonus nicht auf Leistungen von Hartz4 angerechnet werden darf, rede mit deiner Bank, sage ihnen das sie die Gesetze überprüfen sollen, wenn das nichts hilft hole dir bei deinem Amtsgericht eine Bescheinigung, gehe mit deinem Kontoauszug hin und die stellen dir dann eine Verfügung aus.