Hallo,

Da es um eine Wohnungskündigung geht, nehme ich an es ist dann die besagte Wohnungsübergabe. Im allgemeinen müssen Sie den Vermieter nicht reinlassen wenn er zu spät kommt. Zu den guten Manieren zählt halt auch das pünktlich sein aber alle kennen wir es dass man sich mal verspäten kann warum auch immer.

Persönlich würde ich den Vermieter schon reinlassen ihm aber sagen dass ich nur noch ein paar Minuten Zeit habe wegen seiner verspätung. Villeicht noch sagen dass er anrufen hätte können. mfg

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Hallo, Zu aller erst wird erst mal vom Gericht verschiedene Punkte bewärtet wie zb. ist er Jugendlich, welchen Einfluss hat T gegenüber X also ist er der Anführer. Ist T ein Mitläufer wirkt dies Strafmildernd, da T unter Einfluss teilweise gehandelt hat sei es aus Aufmerksammkeit, Gruppenzwang usw. Das Gericht wird aber genau prüfen wo T steht und T´s Strafe wird auch enorm sein da er quasi den Ausschlag zum Einbruch gibt. Jedoch spielt in erster Rolle für das Gericht die Tatsache ob er Jugendrecht oder Erwachsenenrecht hat. gruß

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Hallo,

Laut neuestem Mietrecht muss die Wohnung nicht neu gestrichen werden. Der Vermieter darf es aber verlangen wenn die Wände in einem Farbton gestrichen sind wie zb. Rot,schwarz usw. Alle hellen Farben sind ok. Ausserdem kommt es auch auf dem Mietvertrag an was darin steht. In den meisten Verträgen steht dass die Wohnung in diesem Zustand verlassen werden muss wie sie bezogen wurde. Da Du in der Wohnung gewohnt hast und es als normal anzusehen ist das bestimmte "Abnutzungen" zu dulten sind weil Du ja auch Miete bezahlst, muss die Wohnung nicht neu gestrichen werden. Gruß

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hallo,

Im Mietrecht gibt es kein Gesetz welches ausdrücklich sagt von wem die Miete zu bezahlen ist. Dem Vermieter ist es egal von wem gezahlt wird hauptsache es wird bezahlt. Es muss nur für den Vermieter ersichtlich sein dass es deine Miete ist.Also am besten bei der Überweisung deinen Namen angeben. Gruß

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