Da du den Mietvertrag nicht gekündigt hattest, als du ausgezogen bist, haftest du für alles mit. Wenn dir deine Ex-Frau hätte böses wollen, hätte sie auch Miete und sonstiges von dir verlangen können. Wenn sie jetzt Miet-/Stromschulden hätte müßtest du auch dafür aufkommen. Es wäre also besser gewesen, wenn du das Mietverhälnis gekündigt hättest. Was du im nachhinein noch machen kannst.

Das beste wäre, wenn sich deine Ex-Frau eine neue Wohnung suchen würde. Worum dreht es sich eigentlich bei diesen sogenannten "gewisse Interessen"?

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Wir sind ein 6-familienhaus und vor 2 Jahren wurden zwei Wohnungen saniert, die dann Gasheizung bekamen. Die anderen 4 Parteien haben keine bekommen.
Da ich aber mit meinen Nachtspeicherheizungen und dem Durchlauferhitzer nicht am Kamin hänge, sehe ich nicht ein, weshalb ich die Schornsteinfegergebühren zahlen soll. Vor kurzem hatte ich gelesen, das man das nicht muß, wenn man den Kamin nicht nutzt.

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Sie soll einfach einen Antrag auf Ortsabwesenheit stellen und die Genehmigung abwarten.In der Regel wird es genehmigt, wenn keine Kurse oder sonstiges anstehen! Ich selbst bekomme Erwerbsminderungsrente wegen meiner Erkrankung und muß mit ALG II aufstocken und hatte noch nie Probleme, den Antrag durchzubekommen.Sie hat das an Geld, was sie sonst auch hätte, nachdem sie ihre Fixkosten bezahlt hat.

Was anderes ist es, wenn sie eine Kur oder Reha beantragt, dann bekommt sie vom Amt anteilig etwas abgezogen, da sie ja in der Kur/Reha mit Essen versorgt wird.

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