Hallo, habe nach dem Abgang vom Gymnasium nach der 12. Klasse den schulischen Teil der Fachhochschulreife erlangt (Note 3,3). Danach habe ich eine Berufsausbildung abgeschlossen und dadurch den praktischen Teil der Fachhochschulreife erlangt (Note1,9), was mich zum Studium an einer FH berechtigt.
Jetzt hänge ich bei der Bewerbung zum Studium etwas. 1. Welche Art der Hochschulzugangsberechtigung besitze ich genau? 2. Welche Note soll ich Angeben? Die des schulischen oder des praktischen Teils?
mfg Nico