Die Ausbildung zum Fachlehrer/in an berufsbildenden bzw. beruflichen Schulen ist eine landesrechtlich geregelte pädagogische Zusatzausbildung an staatlichen Bildungsinstituten für die Ausbildung von Fachlehrern.
Für die Lehrtätigkeit an beruflichen Schulen können als Fachrichtungen folgende gewählt werden: gewerblich-technische Berufe, Hauswirtschaft, Schreibtechnik, kaufmännische Fachrichtung oder Gesundheitsfachberufe.
Zulassungsvoraussetzungen, Zugangsvoraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen sind länderrechtlich geregelt und unterscheiden sich daher etwas.
Im Allgemeinen wird aber
ein mittlerer Bildungsabschluss.
eine abgeschlossene Berufsausbildung,
eine mehrjährige Berufspraxis,
- eine Aufstiegsfortbildungsprüfung z. B. zum Meister bzw. zur Meisterin oder Techniker bzw. Technikerin,
alternativ auch
eine bestandene Ingenieurprüfung oder ein Abschluss als Diplom-Ingenieurin bzw. Diplom-Ingenieur, jeweils in der einschlägigen Fachrichtung (inzwischen dürften auch einschlägige Bachelorabschlüsse akzeptiert werden), und anschließende Berufspraxis
für den Vorbereitungsdienst zur Fachlehrerin bzw. zum Fachlehrerin an beruflichen Schulen vorausgesetzt.
Zusätzlich werden meistens Einstellungsprüfungen eingesetzt.
Es sind die üblichen beamtenrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen und ein polizeiliches Führungszeugnis und Gesundheitszeugnis vorzulegen.
In einigen Bundesländern gibt es Höchstaltersgrenzen. Das Höchstalter liegt je nach Bundesland zwischen 30 und 45 Jahren.