Antwort
Beachtet Ihr Vermieter den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ? (Heizung-Brennstoffe) Wenn Zweifel bestehen sich gegebenenfalls auf die Unbilligkeit gemäß § 315 BGB berufen, und die vermuteten Mehrkosten zunächst einbehalten oder bei Zahlung nur unter Vorbehalt.