In Nordrhein-Westfalen gibt es in jeder Apotheke die Möglichkeit, Drogen jeder Art testen zu lassen. Die Substanzen werden von der Apotheke an eine Krankenhausapotheke weitergeleitet. Diese Tests sind anonym, da ApothekerInnen der Schweigepflicht unterliegen und nach § 4 Abs. 1 Nr. 1e Betäubungsmittelgesetz illegale Drogen entgegennehmen dürfen ohne sich strafbar zu machen. Die Dienstleistung der Apotheken kostet 20,- Euro pro eingereichte Substanz. Das Ergebnis gibt nur Aufschluss darüber, welche Substanz(en) in der abgegebenen Probe enthalten sind, nicht jedoch über die Höhe der Dosierung und des Reinheitsgehaltes. Aufgrund der technisch hoch entwickelten Labore werden bei Apothekentests nur geringe Mengen einer Substanz benötigt, um ein Ergebnis herausfinden zu können.


weitere Infos und Adressen: http://www.aknr.de/infoservice/serviceangebote/drogenscreening.php

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