Hallo ihr Lieben,
wieder einmal habe ich eine Frage. Also wir sind 2011 von Brandenburg nach Sachsen- Anhalt gezogen. Hier ist er nach den Som,merferien ganz normal in die 4. Klasse gekommen und war auch mit auf Klassenfahrt- es hat ihm auch sehr gefallen! Nach der 4. Klasse ging es dann auf die Sekundarschule wo die Probleme anfingen. Ich wurde zur Elternsprecherin gewählt und die Kinder (und Eltern!) haben gelästert über seine "fette" Mutter. Nun wurde ich mit Beginn der 6. Klasse auch zur Elternratsvorsitzenden gewählt und seit dem wird er nur noch drangsaliert von Mitschülern. Es geht von Schlagen, Spucken, bis hin zu Würgen. NEIN DAS IST KEIN MOBBING! (sagt die Schule) Nun ging es um die Klassenfahrt und mein Sohn möchte absolut nicht mit. Ich habe der Klassenlehrerin die Gründe mitgeteilt (hatte im vorraus bereits 50,00€ Anzahlung geleistet). Nun bekam ich folgenden Brief:
"Sehr geehrte Eltern, aus gegebenen Anlass weise ich auf den Erlass über Schulfahrten vom 06.04.2013 hin. Er besagt, dass Klassenfahrten Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit sind und eine Ergänzung des Unterrichts. Aus diesem Grund sind es Pflichtveranstaltungen. Ihr Kind muss also an der Klassenfahrt teilnehmen. Eine Rückerstattung ist von Anzahlungen kann ebenfalls nicht erfolgen, da die Klassenlehrer Anzahlungen leisten mussten."
Aufgrund der momentanen Klassen und Schulsituation weiß ich genau, ich müsste mein Kind nach Ankuft am Abend wieder holen!
Mir wurde auch vom Klassenlehrer gesagt das in meinem Fall eine Krankschreibung nicht zähle, da sie wüssten das mein Kind nicht krank ist!